Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Es wurden in 2020 aufgrund von Kurzarbeit 76 Kostenstellen in 44 Niederlassungen geprüft und festgestellt, dass die Menschenrechte nicht verletzt wurden. Zusätzlich werden wir von EcoVadis jährlich geprüft und erhalten sehr gute Bewertungen in Bezug auf die Menschenrechte.
Bei Randstad findet eine ständige Überprüfung der Prozesse in Bezug auf Korruption statt. Da dieses Prozesse so vielen Kontrollen unterliegen, kann Korruption zu 100% ausgeschlossen werden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde (siehe Abschnitt letzter Satz mit 44 Niederlassungen). Die regelmäßigen und fortlaufenden Überprüfungen unserer Prozesse schließen Korruption aus.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Eine zusätzliche Prüfung auf soziale Kriterien wurde bisher nicht vorgenommen. Derzeit wird aber geprüft, ob die Aufnahme sozialer Kriterien in den Lieferantenkodex mit aufgenommen werden kann.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Da Randstad Deutschland nur in Deutschland tätig ist, bewerten wir die Risiken für Menschenrechte, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit ergeben, als risikoarm. Aus diesem Grund hat Randstad Deutschland über das Lieferantenmanagement hinaus kein vertieftes Managementsystem für die Wahrung von Menschenrechten. Durch die internen Audits wird überprüft, ob in unseren Niederlassungen ordnungsgemäß, gesetzes- und richtlinienkonform gehandelt und gearbeitet wird. Dies ist ein laufender Prozess, und wie auch in den Jahren zuvor haben wir im Jahr 2020 keine erheblichen Risiken ermittelt.