Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die signifikanten Investitionen in den Betrieb wurden in Deutschland am Standort Wetter vorgenommen. Die Vertragspartner unterliegen somit den deutschen Gesetzen, wodurch Menschenrechte umfassend geschützt sind.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

100 % sind geprüft. Es gibt nur einen Geschäftsstandort in Wetter.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Gearbeitet wird mit einem festen Stamm von Lieferanten, mit Sitz in Deutschland. Nur der Werkzeuglieferant sitzt in Frankreich. Alle Lieferanten sind gezielt nach Nachhaltigkeitsaspekten ausgesucht worden und halten Menschenrechtskriterien ein.

Sollten neue Lieferanten hinzukommen, werden diese auch hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechtskriterien geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Durch unsere Beschaffungsstrategie und durch die strenge Auswahl der Zulieferer bestehen  keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen, siehe Ausführungen zu Kriterium 17. Alle Lieferanten sind langjährig bekannt und wurden auf soziale Auswirkungen überprüft. Bei keinem wurden negative soziale Auswirkungen ermittelt.