Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Wie bereits oben dargelegt, sind in den von uns mitgemanagten Projekten Menschenrechtsaspekte fest verankert. Die Einhaltung der Menschenrechte, von Umwelt- und Sozialstandards ist in unseren Forst- und Klimaschutzprojekten intrinsisch; diese werden regelmäßig durch unabhängige Dritte geprüft und durch Zertifizierungen bestätigt (z.B. Forest Stewardship Council - FSC; Gold Standard). Ohne diese Qualitätssiegel können die Projekte nicht vermarktet werden. Die in diesen Standards geforderten und geprüften Kriterien gehen zumeist über die gesetzlichen Mindestanforderungen in den jeweiligen Projektländern hinaus.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Für 2015 nicht quantitativ erfasst.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Die beratenden Tätigkeiten der FFC umfassen, anders als im produzierenden Gewerbe, keine Warenlieferungen, sondern ausschließlich immaterielle Dienstleistungen.

Darüber hinaus wurden keine Lieferanten überprüft.

Im Rahmen unserer Projekte arbeiten wir vorwiegend mit Partnern (Auftraggebern) zusammen, die entsprechende Richtlinien berücksichtigen, wodurch projektbasiert indirekt eine Prüfung erfolgt.

Bzgl. der vorhandenen Prozessketten verweisen wir außerdem auf die Ausführungen zum Leistungsindikator G4-HR1.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Die beratenden Tätigkeiten der FFC umfassen, anders als im produzierenden Gewerbe, keine Warenlieferungen, sondern ausschließlich immaterielle Dienstleistungen.

Dennoch bestehen zum Beispiel im Bereich des Zertifikatehandels potenzielle Risiken in Bezug auf negative menschenrechtliche Auswirkungen. Das Reputationsrisiko und die Zertifizierungen wirken hier vorbeugend. 

Bzgl. der vorhandenen Prozessketten verweisen wir außerdem auf die Ausführungen zum Leistungsindikator G4-HR1.