17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Ziele
Die Einhaltung der Menschenrechte ist Unternehmensziel. Der WESSLING Code of Conduct, die Politiken  und das WESSLING Leitbild dokumentieren den WESSLING Anspruch. Die Politiken und das WESSLING Leitbild sind interne Dokumente, die sich ausschließlich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens richten. Diese werden nicht veröffentlicht, der Code of Conduct ist u.a. auf der Internetseite nachzulesen.
Im Code of Conduct ist u.a. folgendes gefordert, wobei sich die Forderungen sowohl an WESSLING als auch an die Partner richten. 

- Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen als Grundlage aller Aktivitäten
- Anti-Bestechung und-Korruption
- Fairen Wettbewerb leben
- Datenschutz und Geheimhaltung sicherstellen
- Ressourcen einsparen und Abfälle vermeiden
- Mit Energie effizient umgehen und das Klima schützen
- Wasser sparen und den Boden schützen
- Sicher arbeiten und die Gesundheit schützen
- Bewusstsein schaffen
- Arbeitnehmerrechte und -pflichten unterstützen
- Gerecht sein
- Qualifizieren
- Zwangs- und Kinderarbeit unterbinden

Es gibt im Berichtszeitraum 2020 keine festgestellten Menschenrechtsverletzungen oder Hinweise auf die Verletzung von Menschenrechten, weshalb keine konkreten Ziele formuliert sind. Menschenrechtsaspekte werden mindestens im Rahmen des jährlichen Managementreviews durch die Geschäftsführung behandelt. Sollten Abweichungen vorliegen, werden entsprechende Ziele  und Maßnahmen vereinbart. 

Einhaltung der Menschenrechte und Vermeidung von Kinder- oder Zwangsarbeit
In 2020 wurde die Unternehmenspolitik "Anti-Kinder-und Zwangsarbeit, menschenwürdige Arbeit" formuliert und von der Geschäftsführung freigegeben. Sie ist somit eine Anweisung der Geschäftsführung und für alle WESSLING Mitarbeiter bindend.

In der Politik ist u.a. festgelegt, dass
- Menschen- und Arbeitnehmerrechte zu achten sind,
- Zwangsarbeit, Kinderarbeit, moderne Sklaverei und Menschenhandel strikt abgelehnt werden,
- keine Kinder, Jugendliche und andere Menschen in ausbeuterischer Abschicht beschäftigt werden,
- eine Beschäftigung von Kindern, Jugendlichen auschließlich zu deren Wohle erfolgen darf, unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze,
- dass keine Zusammenarbeit mit Menschen und Organisationen erfolgt, die menschenunwürdige Arbeit, Zwangsarbeit und unzulässige Beschäftigung von Kindern, Jugendlichen tolerieren.

Aspekte der Führung und des Umganges mit Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten ist Bestandteil des mindestens jährlich stattfinden Mitarbeitergespräches. 
   
Lieferkette
Die WESSLING GmbH (Geltungsbereich der DNK-Erklärung) betreibt ausschließlich Standorte in Deutschland und agiert auch in seiner Lieferkette maßgeblich in diesen Grenzen. Zur Optimierung des Beschaffungsprozesses wurde in 2019 der Prozess neu aufgesetzt und in 2020 weiter optimiert, was die Anweisung zur Beurteilung von Lieferanten, auch unter sozialen und ökologischen Aspekten, beinhaltet. Der Code of Conduct ist auf der Internetseite veröffentlicht und wird mit Mails an Dritte automatisch übersendet.  

Anforderungen von Kunden
Die Kunden von WESSLING stammen aus der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand. Letztere stellt als Anforderung an ihre Lieferanten die Verpflichtung zur Einhaltung der ILO und TVgG. Zur Einhaltung dieser Standards hat sich WESSLING - unabhängig vom Kunden - verpflichtet. Intern wird über den vorgegebenen partizipativen Führungsstil sichergestellt, dass die Mitarbeiter aktiv in die Gestaltung des Unternehmens eingebunden sind und die Zusammenarbeit durch gegenseitige Wertschätzung geprägt ist. Über die Personalabteilung ist sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigt werden. 

Risiken
Eine Verletzung der Menschenrechte birgt die besondere Gefahr an Glaubwürdigkeit zu verlieren und die Arbeitgebermarke WESSLING zu beschädigen. Daher würde die Nichtbeachtung der Menschenrechte ein hohes Risiko bedeuten. Die Einhaltung von Menschenrechten ist gleichermaßen Kundenwunsch und eigener Unternehmens- und Mitarbeiteranspruch, weshalb die Einhaltung von Menschenrechten nicht verhandelbar ist.  Aus diesem Grund wird  auch das Thema Menschenrechte im jährlichen Managementreview durch die Geschäftsführung hinterfragt. Aus der Geschäftstätigkeit (Laboratorien und Beratung) selber werden keine Risiken für die Einhaltung von Menschenrechten abgeleitet.