Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Ziele
Die Einhaltung der Menschenrechte ist Unternehmensziel. Der WESSLING Code of Conduct und das WESSLING Leitbild dokumentieren den WESSLING Anspruch. Ziel für 2019 ist es, den Beschaffungsprozess, einschließlich der Lieferantenbewertung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte, neu aufzusetzen (siehe hierzu Punkt Lieferkette).
Einhaltung der Menschenrechte
Unter Berücksichtigung des Wirkbereiches der WESSLING GmbH (siehe Lieferkette) sind keine Fälle bekannt, die einen begründeten Verdacht rechtfertigen würden, dass Kinder- oder Zwangsarbeit oder andere Formen der Ausbeutung stattfinden.
Lieferkette
Die WESSLING GmbH (Geltungsbereich der DNK-Erklärung) betreibt ausschließlich Standorte in Deutschland und agiert auch in seiner Lieferkette maßgeblich in diesen Grenzen. Zur Optimierung des Beschaffungsprozesses wird in 2019 der Prozess neu aufgesetzt, die Anweisung zur Beurteilung von Lieferanten, auch unter sozialen und ökologischen Aspekten, wird in 2019 umgesetzt. Dokumentiertes Ziel ist, bis 2020 sämtliche Lieferanten bewertet zu haben und ab diesem Zeitpunkt die regelmäßige Bewertung durchzuführen.
Anforderungen von Kunden
Die Kunden von WESSLING stammen aus der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand. Letztere stellt als Anforderung an ihre Lieferanten die Verpflichtung zur Einhaltung der ILO und TVgG. Zur Einhaltung dieser Standards hat sich WESSLING - unabhängig vom Kunden - verpflichtet. Intern wird über den vorgegebenen partizipativen Führungsstil sichergestellt, dass die Mitarbeiter aktiv in die Gestaltung des Unternehmens eingebunden sind und die Zusammenarbeit durch gegenseitige Wertschätzung geprägt ist. Über die Personalabteilung ist sichergestellt, dass Mitarbeiter ausschließlich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigt werden.
Risiken
Eine Verletzung der Menschenrechte birgt die besondere Gefahr, an Glaubwürdigkeit zu verlieren, weshalb die Nichtbeachtung der Menschenrechte ein hohes Risiko bedeuten würde.