17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Menschenrechte stellen für COM Software einen zentralen Stellenwert dar - diesen betonte das Unternehmen schon 2016 explizit mit seiner Unterzeich-nung des "Code of Conduct" des "Zentralverbandes Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V." (ZVEI).

Selbstverständlich legt das IT-Unternehmen auch auf seine Lieferkette großen Wert und beschäftigt ausschließlich deutsche Lieferanten (siehe Leistungs-indikatoren zu Kriterium 17). Bei keinem Lieferanten wurden 2019 Verstöße gegen Menschenrechte bekannt und aufgrund der Art der Geschäftsbeziehun-gen sind auch keine Risiken in Bezug auf Menschenrechte zu erwarten.

Falls es Beschwerden der Mitarbeitenden in Bezug auf Einhaltung der Menschenrechte geben sollte, könnten diese bei der Geschäftsleitung adressiert werden; im Jahr 2019 gab es jedoch keine Beschwerden, die Menschenrechts-Verletzungen betroffen hätten. Das soll so bleiben, daher wurde die Einhaltung der Menschenrechte bei COM Software bereits im Vorjahr als offizielles Ziel aufgenommen.