Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet. Als Sparkasse beteiligen wir uns nicht an internationalen Projektfinanzierungen in Entwicklungsländern.
Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt deutschem und europäischem Recht. Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht.
Im Kreditgeschäft werden verschiedene Risikoarten geprüft. Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen – Menschenrechtsverletzungen gehören nicht dazu.
Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Fälle, die hiervon abweichen sind nicht bekannt.
Darüber hinaus engagiert die Sparkasse sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen und langfristige Entwicklungsperspektiven der Beschäftigten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich im Rahmen von Beschwerderechten, Personalentwicklungsprozessen und Feedback-Mechanismen in die Weiterentwicklung der Sparkasse einbringen.
Kundenzufriedenheit ist ein wichtiges Ziel der Sparkasse. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen.
Wir haben daher auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut (siehe Kriterium 10 Produkte und Innovationen).
Wir arbeiten mit der auch international tätigen Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) zusammen. Diese hat sich in ihrem Verhaltenskodex zur Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet. Auch die Deka-Gruppe als Verbundpartner hat sich zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact bekannt, darunter zählt auch die Einhaltung von Menschrechten.
Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte für Risiken in der Einhaltung der Menschenrechte in der Geschäftstätigkeit, in den Produkten und Dienstleistungen oder Geschäftsbeziehungen der Sparkasse Westmünsterland vor. Aus diesen Gründen und unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten haben wir für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse keine gesonderte Risikoanalyse zur Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt und ebenso keine konkreten Zielsetzungen benannt.
Im Dezember 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ vorgelegt und ihre Erwartungen an Kreditinstitute darin präzisiert. Darin werden auch die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards sowie der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte thematisiert. Die Sparkasse Westmünsterland wird die Entwicklungen verfolgen und die Anforderungen entsprechend umsetzen.