Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Im Geschäftsjahr 2019 beschränkten sich die direkten Zulieferer der Michael Koch GmbH auf den europäischen Raum. Die Qualitätssicherungsvereinbarung stellt sicher, dass Arbeitsschutz und Mindestlohn eingehalten werden:
„Die Einhaltung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsvorschriften ist selbstverständlich. Der Lieferant verbessert permanent Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter und minimiert Beeinträchtigungen.
Arbeitssicherheit hat für ihn im Zweifelsfall immer Vorrang. Gleiches ist für seine Vorlieferanten zu gewährleisten.
Der Lieferant sichert der Michael Koch GmbH zu, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) in seinem Unternehmen einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Lieferant auch für Unternehmen ab, die er mit der Erbringung von Leistungen beauftragt." Zusätzlich müssen sich die Lieferanten verpflichten, gegenüber der Michael
Koch GmbH offen zu legen, ob Konfliktmineralien (‚conflict minerals‘) für die Funktionsfähigkeit oder die Produktion eines seiner Produkte notwendig sind, und falls ja, ob diese aus der Demokratischen Republik Kongo bzw. angrenzenden Ländern stammen oder nicht.
Auch hier ist abschließend nochmals zu sagen, dass es keine Zielvorgaben und Zielerreichungen im wesentlichen Sinne gibt. Mit der Unterschrift der Dienstleister und Lieferanten unter unsere Qualitätssicherungsvereinbarung bestätigen diese die Einhaltung. Eine Kontrolle ist nur bedingt bei vor Ort Terminen und Audits möglich. Dies wird, soweit notwendigt entsprechend durchgeführt.