17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung ist es unser ständiges Ziel, Menschenrechte in jeglicher Form zu achten. Wie wir dies bezogen auf unsere Mitarbeitenden umsetzen, ist in Kriterium 14-16 aufgeführt. Um die Einhaltung der Zielsetzung in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Zulieferern sicherzustellen, haben wir in 2018 den Einsatz einer Lieferantenvereinbarung eingeführt. Das Konzept für die Auswahl von Lieferanten sieht vor, dass wir sowohl die Umweltverträglichkeit, als auch die Sozialverträglichkeit prüfen und wenn möglich regionale Herkunft favorisieren. Um die Einhaltung dieser Kriterien zu gewährleisten, verpflichten wir unsere Lieferanten mit unserer Lieferantenvereinbarung zur Erfüllung dieser Anforderungen. Diese Vereinbarung ist in unserer Internetfiliale in der Rubrik Nachhaltigkeit veröffentlicht. Die Achtung der Menschenrechte sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sind Bestandteile dieser Lieferantenvereinbarung. Alle unterschriebenen Lieferantenvereinbarungen werden in einer internen Datenbank gesammelt.

Darüber hinaus existiert kein umfassenderes Konzept, da wir durch den überwiegend regionalen Bezug von Produkten und Lieferanten die Relevanz hierfür im Vergleich zu anderen Themen eher gering sehen. 

Aufgrund unserer regionalen Tätigkeit erfolgte keine systematische Risikoanalyse. Das Risiko besteht darin, dass Lieferanten und Dienstleister die Anforderungen der unterschriebenen Lieferantenvereinbarung nicht einhalten.