17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Unsere Dienstleister und Lieferanten sind vorrangig regionale mittelständische Unternehmen, die größtenteils auch Kundinnen und Kunden unseres Hauses sind. Die Beachtung der Menschenrechte ist hierbei in vollem Umfang gegeben.
Seit Einführung des Mindestlohngesetzes zum 01.01.2015 wird zudem ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften des Mindestlohngesetzes gelegt, etwa im Reinigungsgewerbe. Entsprechende Erklärungen fordern wir dort aktiv ein. Als zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Councils verpflichteten wir uns zudem auf die Zielsetzungen des Code of Practice (siehe auch Leistungsindikator GRI SRS-102-16). Die Mitglieder achten die Menschenrechte und halten die UN-Leitgrundsätze für Wirtschaft und Menschenrechte auf eine ihrer Größe und den Umständen entsprechende Weise ein. Dazu gehören mindestens: Wir halten die oben genannten Ziele und Maßnahmen zu den Menschenrechten zu jeder Zeit ein. Durch unsere regionale Ausrichtung haben wir aus Wesentlichkeitsgründen über die genannten Maßgaben hinaus kein weiteres Konzept. Wir sehen insofern keine wesentlichen Risiken und nehmen daher keine gesonderte Risikoanalyse vor. In 2021 haben wir uns zum Ziel gesetzt, Einkaufs- und Lieferantenrichtlinien einzuführen.