Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und treten für die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein:
- Wir achten die Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
- Wir treten gegen jede Form von Diskriminierung im Sinne der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO, International Labour Organization) ein.
- Wir treten gegen jede Form der Zwangsarbeit im Sinne der ILO Kernarbeitsnormen ein.
- Wir treten gegen Kinderarbeit im Sinne der ILO Kernarbeitsnormen ein.
- Wir ermöglichen unseren Mitarbeitenden Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.
- Wir treten gegen jede Form von Korruption und Bestechung ein.
Aufgrund unseres regionalen Geschäftsmodells (vgl. Allgemeine Informationen) verfolgen wir aktuell kein darüber hinausgehendes Konzept zu Menschenrechten. Die Einhaltung von Menschenrechten ist somit aktuell nicht Teil unserer Risikoanalyse. Etwaigen Verstößen gehen wir bei Bekanntwerden selbstverständlich unverzüglich nach.
Der überwiegende Teil unserer Lieferanten und Dienstleister (99%) kommt aus Deutschland. Damit gelten automatisch die in Deutschland gültigen strengen Vorschriften, konkret u. a.:
- Verbot von Kinderarbeit,
- alle fest angestellten Mitarbeitenden müssen eine Krankenversicherung haben,
- alle fest angestellten Mitarbeitenden partizipieren an der gesetzlichen Altersvorsorge und den sonstigen Sozialabsicherungen der BRD.
Aufgrund des Grundsatzes der Gebundenheit (vgl. Kriterium 14) sind diese Regelungen für uns verbindlich. Unsere Lieferanten werden nach persönlicher Vorstellung beauftragt. Unsere Dienstleister müssen die Einhaltung der tariflichen Regelungen schriftlich garantieren und bedarfsweise offenlegen.
Darüber hinaus wurde von uns eine Richtlinie erarbeitet, anhand derer wir unsere Lieferanten und Dienstleister auf die Einhaltung einschlägiger Nachhaltigkeits-Standards (orientiert an den UN Global Compact) verpflichten wollen. Diese wurde unseren Lieferanten und Dienstleistern bereits zur Kenntnis vorgelegt und wird voraussichtlich Ende 2020 verbindlich in Kraft treten.