Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Für die Sparkasse Rhein Neckar Nord gehört die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zum Selbstverständnis. Da die Sparkasse ausschließlich in der Region verankert ist, bestehen hinsichtlich der Unternehmensausrichtung und der Geschäftstätigkeit kaum Risiken hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und einer diesbezüglichen Überwachung. Berührungspunkte mit der Frage von Menschenrechten könnte es insbesondere bei der Lieferantenauswahl geben. Hier ist für die Sparkasse Transparenz im Hinblick auf die Seriosität der Lieferanten wichtig. Auswahlkriterien können hier sein: Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit, arbeitsrechtliche Standards, Zertifizierungen und Selbstverpflichtungen. Diese Transparenz soll hohe Standards und eine möglichst geringe Risikolage in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund besteht kein eigenständiges Konzept mit Zielsetzungen. Aus Sicht der Sparkasse als regional agierendes Institut stellt sich die Risikolage im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen auch im Hinblick auf ihre Produkte und Dienstleistungen als verhältnismäßig gering dar. Aus diesem Grund führt die Sparkasse auch keine eingehende Risikoanalyse durch. Im Berichtsjahr hat die Sparkasse eine Lieferantenrichtlinie eingeführt. Die Werte dieser Richtlinie orientieren sich an gängigen Normen, wie dem UN Global Compact, den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO, International Labour Organization) und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.