17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die StEB Köln beziehen Waren und Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland und in der Europäischen Union. In der EU ist die Wahrung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit durch die Gesetzgebung geregelt.

Die StEB Köln handeln selbst ausschließlich unter Beachtung von in Deutschland geltenden Vorschriften zu Menschenrechten, Arbeitsnormen und Umweltschutz. Neue Lieferpartner werden bei Erstbeauftragung ausdrücklich auf die Einhaltung der geltenden Gesetze verpflichtet.

Wesentliche Risiken mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich aus der Geschäftstätigkeit, den Produkten und Dienstleistungen der StEB Köln ergeben, sind nicht erkennbar.

Ein gesondertes Managementkonzept zum Schutz der Menschenrechte sehen wir als Konsequenz aus der Wesentlichkeitsanalyse als nicht notwendig an.