17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für die Sparkasse Schwarzwald-Baar gehört die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zum Selbstverständnis. Regelmäßig wird eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt, die auch die Themen dazu beinhaltet. Aus den Ergebnissen können wir ableiten, dass wenig bis kein Handlungsbedarf besteht.

Im Managementkonzept wird definiert, wie die Beachtung der Menschenrechte, Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie jeglicher Form der Ausbeutung umgesetzt wird. Ziele werden jeweils für das Folgejahr definiert und im Rahmen der Jahresplanung überprüft. Ebenfalls wird das Management-Konzept überprüft und ggf. Schlussfolgerungen daraus abgeleitet. Als Schlussfolgerung für das Jahr 2020 haben wir die Fokussierung auf das Kerngeschäft in Bezug auf die Menschenrechte identifiziert. Ziele für 2020 waren:  
Selbstverständlich setzt die Sparkasse das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um, d.h. sie geht gegen jede Form von Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder einer bestimmten sexuellen Identität vor. Mitarbeiter der Sparkasse, die Verstöße gegen Menschenrechte (und damit geltendes Recht) erkennen oder vermuten, sind verpflichtet, sich an den Compliance-Beauftragten oder den Beauftragten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) der Sparkasse zu wenden. In den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit hat die Sparkasse wichtige ökologische und soziale Aspekte verankert (siehe hierzu Kriterium 2 Wesentlichkeit).

Als regional tätiges Finanzdienstleistungsunternehmen bietet die Sparkasse überwiegend Produkte und Dienstleistungen in der Region Schwarzwald-Baar an. Es wird fast ausschließlich mit deutschen Geschäftspartnern zusammengearbeitet, mit denen immer ein fairer und partnerschaftlicher Umgang angestrebt wird. Die Sparkasse erwartet von ihren Lieferanten und Dienstleistern die Einhaltung jeweils geltender Umwelt- und Sozialstandards und damit auch das Anerkennen und Einhalten von Menschenrechten. Als gemeinwohlorientierte Sparkasse unterliegt die Sparkasse dem Tarifvertrag TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst für den Dienstleistungsbereich Sparkasse.

Der Verstoß gegen Menschenrechte ist auch ein Ausschlusskriterium der Eigenanlagen der Sparkasse. Das transparente Portfolio stellt sicher, dass die Treasury Experten im Hinblick auf Nachhaltigkeit dieses einsehen und steuern. Die Sparkasse investiert kaum direkt in einzelnen Unternehmen. Bei diesen Investments ziehen wir das ESG-Rating der Firma in die Anlageentscheidung mit ein. Der überwiegende Teil unserer Investitionen wird in Fonds getätigt. Wir wollen künftig nur noch mit Fond-Gesellschaften zusammenarbeiten, die ESG-Prozesse im Fonds-Management umsetzen.

Im Rahmen der durchgeführten Risikoanalyse leiten wir aus der eigenen Geschäftstätigkeit als auch mit der aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen die wesentlichen Risiken für die Menschenrechte in Bezug auf den Geldfluss durch Geldanlagen, Eigenanlagen und Finanzierung und auf die im Rahmen unseres Geschäftsbetriebs erforderlichen Dienstleistungen und Arbeitsmaterialien ab. Negative Auswirkungen können durch Finanzierungen und Geldanlagen bei ungenügender Prüfung des Kontrahenten entstehen. Ebenfalls sind negative Auswirkungen bei nicht ausreichender Prüfung der Lieferkette im Einkauf denkbar.
Das Thema "Personal" ist in der Dezernatszuständigkeit des stv. Vorstandsvorsitzenden. Somit ist die Unternehmensführung in dem Sinne eingebunden, dass die Abteilung Personal eingerichtet wurde, die sich um das Thema Menschenrechte kümmert. In der durchgeführten Risikoanalyse unter Einbezug der relevanten Faktoren wurden sowohl aus der eigenen Geschäftstätigkeit als auch mit der aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen keine wesentlichen Risiken gesehen, da regelnde Werke und Ordnungen vorhanden sind.