Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Mit dem Beitritt der DZ PRIVATBANK gemeinsam mit der DZ BANK Gruppe zum UN Global Compact der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 2013 haben wir uns zu zehn weltweit gültigen Grundsätzen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung bekannt. Diese Grundsätze bilden einen verbindlichen Orientierungsrahmen für unser Handeln.
Für unsere Investmentlösungen mit Nachhaltigkeitsbezug schließen wir im Hinblick auf den UN Global Compact Unternehmen aus, bei denen gemäß unserer Datenbasis beständig kritische Verstöße in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Geschäftsverhalten vorliegen und das betreffende Unternehmen keine Reaktion darauf zeigt. Bei Staatsemittenten schließen wir unfreie Staaten gemäß dem Freedom House Index aus. Bei unseren nachhaltigen Investmentlösungen werden zusätzlich zu den Mindestausschlüssen weitergehende, strengere Kriterien angewendet. Die Details zu den jeweiligen nachhaltigen Anlagestrategien sind auf folgender Internetseite abrufbar:
https://www.dz-privatbank.com/dzpb/de/nachhaltig-investieren-300.html Durch die konservative Investionspolitik in der Eigenanlage, die aus dem Funktionsbezug resultierende Fokussierung auf Emissionen öffentlicher Haushalte, supranationaler Organisationen, Pfandbriefe/Covereds und ausgewählter Unternehmensanleihen/Corporates hoher und höchster Bonität sowie durch die Einbeziehung der Konzernpolicy für nachhaltige Kreditvergabe werden die Risiken von Menschenrechtsverletzungen berücksichtigt. Es sind außerdem aktuell keine Risiken bezüglich Menschenrechtsverletzungen bekannt und im Hinblick auf das Geschäftsmodell und die Kreditvergabepolitik im Geschäftsfeld Kredit nicht zu erwarten.
Die datenökologische Verantwortung mit Blick auf die Menschenrechte umfasst den Schutz der Privatsphäre. Die Sicherheit und Qualität der verarbeiteten Daten soll gewährleistet sein und bleiben. Damit diese Ziele erreicht werden können stellen wir die Umsetzung der DSGVO in jedem Land, in dem wir tätig sind, sicher. Prozesse wurden implementiert und alle Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, um die Anforderungen der DSGVO an den Datenschutz sicherzustellen.
Unsere Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten und Dienstleister ist jederzeit einsehbar und online veröffentlicht. Alle Lieferanten ab einer Umsatzhöhe von >100TEUR p.a. wurden 2014 im Zuge des Prüfungsverfahrens zum Thema Nachhaltigkeit befragt. Seitdem werden neue Lieferanten, die dieses Kriterium erfüllten, dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitsanforderungen der DZ PRIVATBANK einzuhalten und mit einem Nachhaltigkeitsfragebogen die Konformität dazu eingeholt. Ziel ist es, perspektivisch mittels einer cloud-basierten Systemlösung die relevanten Lieferanten einem Nachhaltigkeitsrating zu unterziehen. Nachhaltige Lieferketten fließen in die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung des Lieferanten ein. Die Bewertungsmethodik und das Modell basiert auf führenden Standards wie dem UN GLOBAL COMPACT, GRI und ISO 2600 und wird von einem internationalen Komitee überwacht. Die Leistung wird bewertet indem die Richtlinien, Maßnahmen und Ergebnisse eines Unternehmens sowie die Beiträge von externen Fachleuten und Interessengruppen bewertet werden. Es erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Nachhaltigkeitsleistungen des Lieferanten. Geplante Einführung dieser Software Lösung war zunächst für das Jahr 2021 angedacht. Pandemiebedingt kam es zu Ressourcenengpässen in der hierfür vorgesehenen Arbeitsgruppe, so dass eine neue systematische Erfassung unserer relevanten Lieferanten erst für das 1. Quartal 2022 vorgesehen ist. Hauptsächlich beschäftigt die DZPB Dienstleister, die in EU-Ländern bzw. Mitgliedsstaaten des Europarats (bspw. Schweiz) ansässig sind. Erfahrungsgemäß ist daher mit keinen Menschenrechtsverstößen zu rechnen – umso mehr, als in der Europäischen Union wie auch Mitgliedsstaaten des Europarats Regeln und Gesetze bestehen, die dem Schutz der Menschenrechte dienen und die den Arbeitgeber dazu verpflichten, diese einzuhalten. Aktuell sind uns daher keine wesentlichen Risiken im Beschaffungsumfeld der Bank mit Bezug zu negativen Auswirkungen zu Menschrechten bekannt.