Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Im Kerngeschäft, der Bewirtschaftung von Wohnungen und Gewerbeimmobilien, hat die GEWOBA als regional tätiges Unternehmen nur in wenigen Teilbereichen außereuropäische Lieferketten. Das Thema Menschenrechte ist grundsätzlich durch die deutsche Gesetzgebung geregelt. Seit 2015 ist die GEWOBA Mitglied im Bremer Bündnis für sozialverträgliche Beschaffung von PC-Hardware. Das Bündnis setzt sich für höhere Sozial- und Arbeitsrechtsstandards in der Computerindustrie ein. Bei Ausschreibungen werden Ausführungen der Bieter zu Herstellungsbedingungen und Rohstoffgewinnung gefordert, welche mindestens zehn Prozent der qualitativen Angebotsbewertung ausmachen. Bei der Beschaffung von Werbemitteln verpflichten sich die Auftragnehmer und Unterauftragnehmer, bei der Ausführung ihres Auftrags die Vorschriften einzuhalten, mit denen die entsprechenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind.