17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Der Schutz der Menschenrechte ist in Deutschland Teil der anerkannten Grundrechte. Sie bestimmen gleichermaßen die Leitlinien der Führung und Zusammenarbeit im Unternehmen BVG selbst wie auch Werte in der Zusammenarbeit mit Kund*innen, Stakeholdern oder auch Geschäftspartner*innen.

Vor diesem Hintergrund werden im und für das Unternehmen konkrete Aktivitäten beispielsweise mit Blick auf Recht auf Schutz der Familie, Rechte in der Arbeit oder auch zum Recht auf Schutz der Privatsphäre realisiert. Hierzu zählende Themenstellungen sind in den Kriterien 14 - 16 dargelegt. Das Unternehmen wird mit seiner Öffentlichkeitsarbeit, die kontinuierlich ebenso im Unternehmen gelebte Menschenrechte herausstellt, wahrgenommen. Neubeschäftigte entscheiden sich auch vor diesem Hintergrund für einen Tätigkeit in der BVG AöR.

Als Mobilitätsdienstleister in der weiterhin wachsenden Metropole Berlin kann die BVG u.a. mit einer barrierefreien Fahrzeugflotte und weitgehend hierauf ausgerichteten Verkehrsinfrastruktur Teilhabe und damit Ausprägung konkreter sozialer Verantwortung erlebbar gestalten.
Zu den von der BVG realisierten Aktivitäten im Kontext etwaiger menschenrechtlicher Risiken in der Geschäftstätigkeit wird auf das Bekenntnis des Unternehmens zum UN Global Compact verwiesen, insbesondere zu den Prinzipien 1- 2 und der von BVG hierzu erfolgenden Berichterstattung.

Fortschrittsbericht 2020/21 der BVG zum UN Global Compact / v.a. Seiten 14-23, 24-30

Die BVG verfügt über ein etabliertes Chancen-Risiko-Managementsystem (CRM), mit dem regelmäßig der Vorstand des Unternehmens befasst ist. Das CRM stellt bislang das maßgebliche Managementtool zur Handhabung etwaiger Risiken im Unternehmen dar, die - auch im Hinblick auf den Nachhaltigkeitsanspruch des Unternehmens - in den BVG-Geschäftsprozessen identifiziert werden. 

Anknüpfend an die in vorherigen Berichtszeiträumen bereits für die BVG erfolgte Befassungen mit Anforderungen aus dem NAP Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte sind diese Aspekte verantwortlicher Unternehmensführung im Juni 2021 beschlossenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zusammengeführt worden und bestimmen zukünftig maßgeblich inhaltliche Anforderungen und Vorgehen hinsichtlich Menschenrechte im Beschaffungsprozess. Schwerpunkt der Aktivitäten zur Vorbereitung auf die Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), in dessen Anwendungsbereich die BVG ab dem 1.1.2023 fällt, ist es, hierauf ausgerichtete umfassende Prozesse und Strategien zur Sicherung von Sorgfaltspflichten zu entwickeln, die sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie die Lieferkette der BVG erstrecken.

Hier ist es für die BVG von Vorteil, bereits über Jahre im Zusammenwirken mit den Senatsverwaltungen des Landes Berlin die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift für Beschaffung und Umwelt (VwVBU) realisiert zu haben, um beispielsweise bei der Vergabe von Liefer-/Dienstleistungen sowie Bauleistungen nachhaltigkeitsrelevante Vergabekriterien einfließen zu lassen. So werden in allen Vergaben u.a. Frauenfördermaßnahmen, ökologische Mindestanforderungen und Beschaffungsbeschränkungen (wie z.B. Vorgaben zur Verpackung, Bewertung der Lebenszykluskosten und Vorgaben zu chemischen Stoffen und Schwermetallen gemäß VwVBU) geprüft.
Darüber hinaus sind seitens der BVG Anforderungen an Mindestlohn/Tariftreue und Verhinderung von Benachteiligungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG / ab EU-Schwellenwert) relevant. Im Bereich Bau arbeitet die BVG mit dem BNB Silber Standard und hier definierten Anforderungen.  

Bisherige interne Bewertungen zu menschenrechtliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit der BVG sehen diese maßgeblich außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes. Somit kommt der Vorbereitung des für die BVG ab dem Geschäftsjahr 2023 relevanten Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein hoher Stellenwert zu. Hiernach sind deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten besser nachzukommen.  


Darunter fallen insbesondere:  
  • Analyse menschenrechtlicher Risiken
  • Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie
  • Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten.

Das Gesetz legt klare Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und soll damit Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene schaffen. Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamten Lieferketten der BVG. Für die BVG, aber auch ihre Tochtergesellschaften, wirken sich die neuen Vorschriften direkt aus.
Die wertegetriebene Unternehmensstrategie, insbesondere Anspruch an eine nachhaltige Unternehmensführung, ist inhaltlich direkt mit der Umsetzung dieses neuen Gesetzes verknüpft. Sämtliche Einkaufs- und Beschaffungsprozesse der BVG sind hier relevant, sowohl aus der Stellung der BVG als Teil der Daseinsvorsorge in Berlin und als Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie auch aufgrund der regelmäßig im dreistelligen Millionen Euro-Bereich liegenden Einkaufsvolumen der BVG.  


Die Vorbereitung zur Implementierung der Vorgaben des Gesetzes verlangt das Aufsetzen neuer Standards innerhalb der BVG mit Gültigkeit ab 01.01.2023. Zur Gewährleistung der Konformität mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist im Berichtszeitraum 2022 ein Projekt zur Vorbereitung der LkSG-Implementierung aufgesetzt worden. Diese Vorbereitungsarbeiten sind insbesondere auf  
  • ein strengeren Organisations-, Dokumentations- und Sicherheitsanforderungen genügendes Lieferketten-Management-System
  • zukünftige Lieferanten-Verträge inklusive Menschenrechtsschutzerklärungen sowie auf
  • ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Überprüfung der Lieferketten sowie umfangreiche Compliance-Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
ausgerichtet.  

Die folgenden Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum 2022 vorbereitet, um die vollumfängliche Erfüllung des LkSG ab 2023 zu ermöglichen:  
  • Grundsatzerklärung: Es wurde eine Grundsatzerklärung vorbereitet und erarbeitet, die planmäßig im auf den Berichtszeitraum folgenden Jahr 2023 verabschiedet werden wird.   
  • Risikomanagement: Es wurde mit der Vorbereitung von Prozessen für das Risikomanagement begonnen, insbesondere mit der  Erarbeitung einer Methodik und der Schaffung von Datengrundlagen für die Risikoanalyse.  
  • Beschwerdemechanismus: Das vorhandene Hinweisgebersystem der BVG wurde auf seine LkSG-Konformität geprüft und angepasst. Ferner  wurden Workflows erarbeitet sowie unternehmensinterne Schnittstellen geschaffen, um menschenrechtliche und umweltbezogene          Beschwerden zu bearbeiten.   Außerdem wurde die Verfahrensordnung in deutscher und          englischer Sprache erarbeitet, sodass diese Anfang Januar 2023 veröffentlicht werden kann. 

Mit diesen im Berichtsjahr realisierten Aktivitäten wurden sowohl Anforderungen des Gesetzgebers hinsichtlich LkSG erfüllt und als auch notwendige Voraussetzungen für im Rahmen der BVG-Strategie  bzw. aus dem Risikomanagement des LkSG abgeleitete konkrete Zielsetzungen hinsichtlich der Unternehmensverantwortung bei der Einhaltung der Menschenrechte ab dem Geschäftsjahr 2023 vorzunehmen. 

Dabei werden weitergehende Zielstellungen und bislang erreichte (Zwischen-)Ziele -wie beispielsweise die realisierte Erhöhung der Frauenquote im Unternehmen BVG (Zielstellung 27% im Jahr 2025) von 20,3% (2020) auf 21,0% (2022)-  ebenso ausgewiesen werden.

Auch vor diesem Hintergrund haben sich mit Blick auf zukünftige Anforderungen an Lieferkettensorgfaltspflichten die Zusammenarbeit der BVG mit Berliner Landesunternehmen wie auch im Netzwerk des Branchenverband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) intensiviert. Maßgebliche Unterstützung in der Vorbereitung des LkSG erfährt die BVG auch aus deren Mitarbeit im Rahmen des deutschen Netzwerkes zum UN Global Compact.