Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Dieses Kriterium fällt nicht in die für die SCHUFA als wesentlich identifizierten CR-Aspekte. Dementsprechend wird kein konkretes Konzept zu diesem Thema verfolgt.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der SCHUFA liegt in Deutschland. Die SCHUFA prüft verstärkt die Sozial- und Umweltstandards ihrer Lieferanten und Dienstleister. So müssen die in Deutschland ansässigen Unternehmen bestätigen, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Eine konkrete Risikoanalyse wird aus Wesentlichkeitsgründen nicht durchgeführt.