Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Das ZDF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gehört in Erfüllung seines Programmauftrags keiner Branche mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit für menschenrechtliche Risiken an. Die eigene Wertschöpfung weist eine vergleichsweise geringe Komplexität auf und hat einen hohen Bezug zum Standort Deutschland. Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, bei der Herstellung und Gestaltung seiner Programme und im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen unterliegen Arbeitsbedingungen, Bezahlung, Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Datenschutz-, Jugendschutz sowie Persönlichkeitsrechte, Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Geschlechtern, Nichtdiskriminierung etc., fast ausschließlich der deutschen und europäischen Gesetzgebung und dem Vorherrschen rechtsstaatlicher Prinzipien. Risiken für Menschenrechte ergeben sich daher nicht. Soweit das ZDF als öffentliche Auftraggeberin Waren und Leistungen am Markt im Wettbewerb bei Lieferanten und Unternehmen beschafft, berücksichtigt es auftragsbezogen in seinen Ausschreibungen und im gesamten Beschaffungsprozess u. a. soziale Aspekte und ergreift hierüber Maßnahmen, Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu verpflichten und anzuhalten. So greift das ZDF neben zwingenden und fakultativen Ausschlüssen in Vergabeverfahren bei Verstößen von Unternehmen gegen strafrechtliche Normen des Menschenhandels, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Ausbeutung, bzw. gegen sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, beispielsweise im Rahmen der Wertung auch auf die Erbringung von Nachweisen zur Transparenz über die Lieferkette durch Unternehmen mittels Zertifizierungen wie EcoVadis zurück.
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG)
Ab dem 01.01.2023 wird das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) in Kraft treten. Auch wenn zum aktuellen Zeitpunkt u. a. Fragen zum Geltungsbereich für juristische Personen des öffentlichen Rechts wie das ZDF, die gerade nicht unternehmerisch tätig sind, nicht gänzlich geklärt sind, ist sich das ZDF seiner Verantwortung und Vorbildfunktion im Hinblick auf den Schutz von Menschenrechten im Rahmen der Beschaffungsprozesse bewusst. Im Zuge öffentlicher Ausschreibungen und Vergabeverfahren wird das ZDF die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch Bieter und Bewerber genau prüfen und Verstöße von Bietern und Bewerbern werden Einfluss auf die Auswahlentscheidung des ZDF entfalten.