17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für den HTGF sind die Menschenrechte von unabdingbarer Wichtigkeit und bedürfen eines speziellen Schutzes. Da die Geschäftstätigkeit des HTGF überwiegend auf nationaler Ebene stattfindet, geht der HTGF als Unternehmen generell davon aus, dass Menschenrechts-Standards von den Lieferanten eingehalten werden.

Auf Produktebene wird künftig der HTGF seine Portfoliounternehmen auf die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette aufmerksam machen müssen. Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in den Start-ups ist eine Herausforderung für die Branche. 

Es ist nicht möglich, quantitative Ziele weder für HTGF als Unternehmen noch für die Portfoliounternehmen zu bestimmen, weil das Thema aufgrund des Geschäftsmodells wenig Anwendung findet.

Es gibt derzeit keine quantitativen Ziele, deshalb kann noch nicht über eine mögliche verpasste Zielerreichung berichtet werden.  

Auf Produktebene wird künftig der HTGF seine Portfoliounternehmen auf die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette aufmerksam machen müssen. Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in den Start-ups ist eine Herausforderung für die Branche. In der Lieferkette liegen ggf. die einzigen Risiken in Bezug auf Menschenrechte.