17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von allen Vertragspartnern anerkannt werden, ist geregelt, dass die international anerkannten Mindeststandards des UN Global Compact und der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die für VIVAWEST geltenden und im Internet hinterlegten Dokumente „Verhaltenskodex für Geschäftsverkehr, Ethik und Compliance“ und „Verhaltenskodex für Lieferanten“ gelten. Hier sind u.a. Regelungen zu den Aspekten illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Sicherheit und Gefahrstoffe getroffen.

Vergleiche Einkaufsbedingungen VIVAWEST