Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Für die Sparkasse Saarbrücken gehören die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zu ihrem Selbstverständnis. Grundsätzlich werden bei der Beschaffung- und Auftragsvergabe die Einbindung ortsansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen bzw. Anbieter berücksichtigt. Zur Beschaffung wird fast ausschließlich die SEG (Sparkasseneinkaufsgesellschaft) oder der Regler Online-Shop (Regler GmbH) insbesondere für Büromaterialien genutzt.
Die SEG übernimmt für die Sparkassenorganisation das Nachhaltigkeitsmanagement im Bereich der Beschaffung (Zertifizierung vom Deutschen Institut für Nachhaltigkeit und Ökonomie). Die Auswahl der in die Lieferantenauswahlportfolios aufgenommenen Lieferanten müssen diverse Kriterien erfüllen - u. a. auch den Schutz der Menschenrechte oder die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit - und das Mindestlohngesetz einhalten. Auch die Firma Regler verfügt über entsprechende Prozesse/Regelungen zur Sicherstellung dieser Anforderungen.
Ein konkretes Konzept inklusive interner Zielsetzungen zur Wahrung der Menschenrechte ist daher nicht erforderlich. Die Sparkasse Saarbrücken agiert als öffentlich-rechtliches Institut regional und bezieht Waren und Dienstleitungen aus Deutschland. Das Handeln der Sparkasse basiert auf den in Deutschland geltenden Gesetzen und Standards (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN)). Die Einhaltung von Recht und Gesetz ist für die Sparkasse Saarbrücken eine Selbstverständlichkeit. Aus diesen Gründen sehen wir weder bei der Sparkasse noch bei den Dienstleistern/Lieferanten Risiken für die Wahrung der Menschenrechte und erachten eine gesonderte Risikoanalyse oder eigenständige Konzepte als nicht erforderlich.