Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Da WeSustain nach geltentendem nationalen Recht operiert und zudem Mitglied und Partner des UN Global Compact ist, findet bei uns keine Zwangs- und Kinderarbeit oder Ausbeutung statt. Wir erwarten dies ebenso von unseren Dienstleistern und Zulieferern und würden bei Bekanntwerden grober Verstöße die Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen reduzieren und nach Möglichkeit auch ganz beenden.
Wir ermitteln die Arbeits- und Umweltstandards unserer nationalen Lieferanten durch gelegentliche Befragungen und Beobachtungen. Der Anteil internationaler Dienstleister ist allerdings verschwindend gering.