17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte genießt bei KESSEL einen hohen Stellenwert. So spricht sich das Unternehmen klar gegen Zwangs- und Kinderarbeit aus. An unserem Standort in Deutschland besteht für uns kein Risiko in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte. Um auch an den internationalen Standorten und in der Zusammenarbeit mit externen Partnern eine Einhaltung zu gewährleisten, ist die Verpflichtungen zur Einhaltung von Menschenrechten und der Ausschluss von Kinderarbeit in die Verträge der Dienstleister und Lieferanten mit aufgenommen worden. Es werden aber keine zusätzlichen, speziellen Audits durchgeführt, um dies zu überprüfen.  

Bisher sind uns keine Verletzungen der Menschenrechte im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bekannt.