Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Nachhaltige Standards für Eigenanlagen und Kreditgeschäft: In Kriterium 4 beschreiben wir ausführlich wie soziale und ökologische Fragen bei diesen Themen berücksichtigt werden oder zukünftig einfließen.
Nachhaltige Standards für Dienstleistungen: Nach unserem Motto „Man kennt sich.“ pflegen wir langjährige Beziehungen zu Dienstleistern und Lieferanten aus der Region, die oft auch unsere Mitglieder und Kunden sind. Um Transparenz in unseren Liefer- und Dienstleistungsketten herzustellen, wollen wir sowohl für neue als auch für bestehende Geschäftsbeziehungen zukünftig mithilfe einer Nachhaltigkeitsvereinbarung die Einhaltung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Mindeststandards zugrunde legen. Hierzu wollen wir uns an den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen anlehnen. Im Berichtsjahr 2015 haben wir Vorbereitungen für eine Nachhaltigkeitsvereinbarung mit Lieferanten und Dienstleistern getroffen.