Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Als regional tätige Förderbank bezieht sich der Aktionsrahmen der IBB auf das Land Berlin. Finanzierungen werden ausschließlich für Vorhaben im Land Berlin vergeben. Eine Analyse der Geschäftstätigkeit der IBB hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte hat dabei hauptsächlich die Gefährdung von Arbeitnehmerrechten im Rahmen der Funktion der IBB als Nachfrager von Waren und Dienstleistungen oder im Rahmen der Arbeitgeberfunktion der IBB ergeben.
Die IBB als Bezieher von Waren und Dienstleistungen Waren und Dienstleistungen werden nach Möglichkeit regional bezogen oder- bei größeren Beschaffungen - im Rahmen von Ausschreibungsverfahren vergeben. Als öffentliches Unternehmen unterliegt die IBB hierbei den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sowie der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Ab dem EU-Schwellenwert muss das EU-Vergaberecht berücksichtigt werden. Im Geschäftsjahr 2018 wurden dadurch 100 % der neuen Lieferanten (ab einem geschätzten Auftragswert von 500€) anhand von sozialen Kriterien überprüft. Zu diesen Kriterien zählen unter anderem:
- die Verpflichtung von Dienstleistern zur Einhaltung der Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen bei allen Beschaffungsvorgängen
- bei Relevanz die Verpflichtung zur Einhaltung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards sowie der Anforderungen aus der Frauenförderverordnung
Die weit überwiegende Zahl unserer Lieferanten und Dienstleister kommt ihren Dokumentationspflichten aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nach. Im Jahr 2018 gab es aber insgesamt sieben Beauftragungen, bei denen die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes nicht eingehalten werden konnten und die Verpflichtungserklärung der Dienstleister zur Einhaltung der Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge nicht unterschrieben wurde. Für diese Beauftragungen lag eine Ausnahmegenehmigung seitens des Vorstandes vor. Diese wurden auch an den Verwaltungsrat berichtet. Bei diesen Auftragnehmern handelte es sich um internationale Großunternehmen, welche aufgrund ihrer starken Marktposition unsere Vertragsbedingungen nicht akzeptiert haben. Bei diesen Auftragsvergaben verfügt die IBB somit nicht über Belege dafür, dass die Vorschriften des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes eingehalten werden.
Die IBB als Arbeitgeber Siehe die Ausführungen zu den DNK-Kriterien 14 – 16 sowie den Offenlegungsbericht der IBB. Als Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten prüft die IBB derzeit vor dem Hintergrund des „Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ die Abgabe einer allgemeinen Menschenrechtserklärung und die Installation eines entsprechenden Kontrollsystems. Maßgabe ist hier die Wesentlichkeit im Rahmen der regionalen Geschäftstätigkeit.Das Prüfverfahren wird seinen Abschluss im Rahmen eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses noch im Jahr 2020 finden. Risiken hinsichtlich der Wahrung von Menschenrechten durch ihre Rolle als Arbeitgeber schließt die IBB aus.