17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Das Unternehmen druckprozess verpflichtet sich selbst dem Code of Conduct der Textilindustrie und fordert hierzu auch seine Lieferanten und Geschäftspartner auf. Bestandteil dieses Verhaltenskodex sind die UN-Global Compacts, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948, die Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisiation, und der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992.