17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Als regional tätige Finanzdienstleisterin bieten wir unsere Produkte und Dienstleistungen ausschließlich in der Region Hannover an. Wir arbeiten nur mit deutschen Geschäftspartnern zusammen und weisen keine Lieferkette im klassischen Sinne auf. Somit ist die Einhaltung von Menschenrechten bei uns weitestgehend sichergestellt. Das Risiko, dass durch unsere Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen auftreten, ist als sehr gering einzuschätzen. Daher liegt für die Sparkasse Hannover kein gesondertes Konzept zur Achtung der Menschenrechte vor.

Wo Berührungspunkte auftreten, haben wir über strikte Ausschlusskriterien (Depot A) und Lieferantenbedingungen (Einkauf) die Möglichkeit von Verstößen gegen Menschenrechte so weit wie für uns möglich eingeschränkt. Uns sind bisher keine Verstöße bekannt geworden.

Konkrete Nachhaltigkeitsanforderungen in den Geschäftsbeziehungen zu unseren Lieferanten (Auftragnehmer) sind Bestandteil unseres Nachhaltigkeitsmanagements. Die Sparkasse Hannover Gruppe strebt mit den formulierten Erwartungen einen fairen und partnerschaftlichen Umgang mit ihren Lieferanten an. Wir übernehmen damit nicht nur Verantwortung für die Umwelt und Gesellschaft, sondern auch gegenüber dem Auftragnehmer. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die Menschenrechte anerkennen und einhalten. Grundlegend sind dabei die Normen der ILO (siehe hierzu auch Kriterium 4).

Der Verstoß gegen Menschenrechte ist als ein Ausschlusskriterium für Anlagen im Depot A verankert. Unsere Eigenanlagen werden einem Screening nach den formulierten Ausschlusskriterien unterzogen. Unter Anwendung dieser Kriterien trennen wir uns von Titeln (Investments), bei denen Verstöße bekannt sind oder werden (siehe Kriterium 10 und Leistungsindikator G4-FS11). Die imug-Unternehmensberatung liefert hierzu regelmäßig sogenannte Blacklists aus der Vigeo-Eiris-Datenbank, die Unternehmen enthält, die gegen unsere Ausschlusskriterien verstoßen. Das Screening hat bisher keine Titel ergeben, bei denen Verstöße gegen Menschenrechte vorlagen.