Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die GESOBAU bekennt sich zu verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln. Compliance bedeutet für uns, Gesetze, Richtlinien, ethische Standards und interne Regelungen verpflichtend einzuhalten. Dabei folgen wir stets dem Präventionsprinzip: Vorbeugen, Erkennen, Reagieren. Um das zu gewährleisten, haben wir ein Risiko- und ein striktes Compliance-Management-System samt strikter Vorgaben eingeführt. Vorstand und Aufsichtsrat der GESOBAU AG haben sich mit der Erfüllung der Standards des Berliner Corporate Governance Kodex (Stand: 15. Dezember 2015) sorgfältig befasst. Die Vergabe von Aufträgen unterliegt bei der GESOBAU als landeseigenem Unternehmen besonders strengen Vorgaben in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards. Dazu zählen u. a.: Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), Achtung der Vorgaben zu Mindest- und Tariflöhnen, zum Arbeitnehmerschutz und zur Förderung von Frauen. 2020 vergaben wir ca. 90 % der Aufträge an Berliner und Brandenburger Auftragnehmer*innen. Das stärkt die regionale Wirtschaft und gewährleistet, dass die Beauftragten nationalen und europäischen Gesetzen bezüglich Menschenrechte, Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards unterliegen. In besonderen Fällen ist bei der Vergabe auch das Risikomanagement eingebunden.Nachhaltigkeitsbericht 2020/2021, Die GESOBAU, S. 23.