17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Als strategische Management-Holding bezieht die HEAG keine oder nur in unwesentlichem Umfang Güter oder Dienstleistungen von Unternehmen bzw. aus Ländern, in denen die Menschenrechte möglicherweise nicht geachtet werden. Im Einkauf werden die Güter und Dienstleistungen vergaberechtskonform beschafft und mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt.

Ziele wurden bisher nicht formuliert. Dies liegt im Umfang von bezogenen Gütern und Dienstleistungen von Unternehmen bzw. aus Ländern, in denen die Menschenrechte möglicherweise nicht geachtet werden, begründet. 

Durch die Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsleitsätze sind auch die Lieferanten und Geschäftspartner über die Nachhaltigkeitsziele der HEAG informiert. In Bezug auf die Einkaufspolitik der HEAG ist in den Nachhaltigkeitsleitsätzen festgeschrieben, dass für sämtliche Beschaffungen der HEAG die gesetzlichen Vorgaben zur verantwortungsvollen Beschaffung verpflichtend sind. Von besonderer Bedeutung für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beschaffung ist für die HEAG die Einhaltung von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung.

Gesetzliche Vorgaben und Vorgaben aus der Nachhaltigkeitsrichtlinie stellen sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistern im Rahmen von Materialbeschaffungen und Auftragsvergaben im Beschaffungsprozess systematisch einbezogen und umgesetzt werden, unter Beachtung des jeweils gültigen und anwendbaren Vergaberechts.
Ein wichtiges Instrumentarium zur Bewertung der Nachhaltigkeit auf Produkt- bzw. Herstellerebene sind anerkannte Zertifizierungssysteme im Bereich Umwelt und Soziales (z. B. Blauer Engel, FSC Siegel, Energy Star, Fair Trade) sowie internationale Standards wie z. B. die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). So verwendet die HEAG beispielsweise ausschließlich recyceltes Kopierpapier bzw. Papiersorten, die durch ein Zertifikat als umweltfreundlich gekennzeichnet sind. Die Nichteinhaltung der zuvor dargestellten Grundwerte und internationaler Standards bzw. das Fehlen von Nachweisen aus geforderten Zertifizierungssystemen kann zum Ausschluss als Lieferant und Dienstleister der HEAG führen.

Durch die Fokussierung des Bezugs von Produkten und Dienstleistungen aus der Region hat die HEAG keine Risiken identifiziert, die sich aus der Mißachtung der Menschenrechte ergeben können.