17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Prüfung und Dokumentation der Achtung von Menschenrechten
Der Flughafen München Konzern übt seine Geschäftstätigkeit schwerpunktmäßig in Deutschland aus. Der Schutz der Menschenrechte ist hier gesetzlich verankert. Bei der Ausschreibung von internationalen Leistungen wird gewährleistet, dass nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen Anwendung finden. Dies wird bei Vertragsabschluss nochmals dokumentiert. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte werden derzeit Maßnahmen im FMG-Konzern weiterentwickelt und abgestimmt. Deren Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen in die Risikobewertung mitintegriert werden und können gegebenenfalls mittelfristig in die Risikoeinschätzung des internationalen Off-Campus-Geschäfts einfließen.

Strenge Vorgaben zum Ausschluss von Kinderarbeit
Bei Produkten, die diesbezüglich ein erhöhtes Risiko aufweisen, wird im Rahmen der Ausschreibung besonders darauf geachtet, Kinderarbeit auszuschließen. Hersteller von Produkten aus gefährdeten Regionen haben Zertifizierungen unabhängiger Organisationen vorzuweisen, die die Unbedenklichkeit der Produkte belegen. Entsprechende Klauseln werden in die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen integriert.

Konzernweites Warengruppenmanagement
Der Flughafen München hat keine klassische Lieferkette, sondern beschafft eine Vielfalt an Produkten und Dienstleistungen, die für den Betrieb und Ausbau eines internationalen Drehkreuzflughafens nötig sind. Das Warenspektrum entspricht dem Bedarf einer Kleinstadt: Die 132 Warengruppen reichen von Bürobedarf über Straßenbau bis hin zu Fahrzeugen und Gebäuden. Für 2020 betrug das Beschaffungsvolumen des Flughafen München Konzerns rund 643 Millionen Euro (netto) und lag damit rund 15 Prozent unter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Um Synergieeffekte zu nutzen, laufen alle Beschaffungsvorgänge der Fachbereiche und der Tochtergesellschaften über das zentrale konzernweite Warengruppenmanagement. Nur Handelswaren, Food & Beverage sowie medizinische Artikel werden direkt von den Tochterunternehmen eingekauft.

Verantwortung in der Lieferkette

Der Flughafen München vergibt Aufträge nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und legt besonderen Wert auf den Einsatz von langlebigen und verbrauchsarmen Materialien und Produkten. Maßnahmen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind konzernweit in Vorbereitung. Bei Investitionsgütern werden bei Bedarf Folgekosten für Wartung und Instandhaltung (Life Cycle Costs) berücksichtigt. Um die Beschaffungsprozesse in allen Unternehmensbereichen möglichst nachhaltig zu gestalten, unternimmt der Flughafen München immer größere Anstrengungen. Nachhaltige Beschaffung beginnt dabei nicht erst beim tatsächlichen Einkauf von Waren und Dienstleistungen. Schon die Bedarfsträger in den Fachabteilungen geben vermehrt ökologische, ökonomische und soziale Standards vor, sowohl in der IT, bei der Instandhaltung von Gebäuden oder beim Bau neuer Gebäude, im Fuhrpark als auch beim Kauf von Werbemitteln. So enthielten beispielsweise die Ausschreibungsunterlagen zur Dienstkleidung den Passus, dass der Auftragnehmer die Einhaltung ethischer Verpflichtungen gewährleisten muss (keine Kinderarbeit, umweltgerechte Herstellung und Verarbeitung der Stoffe und Materialien, gesundheitsgerechte Arbeitsplätze bei den Herstellern). Bei der Beschaffung von Werbemitteln sind die Herkunft des Artikels, eine umweltschonende Produktion und die Recyclingfähigkeit wichtige Kriterien. Bei Fahrzeugen und Geräten für den Fuhrpark der FMG wird darauf geachtet, umweltschonende und insbesondere CO2-arme Fahrzeuge zu beschaffen.

Lieferantenmanagement
Rund 4.300 Lieferanten sind für den Flughafen München Konzern tätig. Die Lieferantenstruktur ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben. 96 Prozent des Beschaffungsvolumens des Flughafens fließt an Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Von diesen kommen wiederum 61 Prozent aus Bayern und 32 Prozent aus München und der Flughafenregion. Da der Flughafen München hauptsächlich von Geschäftspartnern aus der Region beliefert wird, sind die Transportwege kurz, und die CO
2-Emissionen werden reduziert. Beispielsweise bezieht die Tochtergesellschaft Allresto das ganze Jahr über größtenteils saisonale Lebensmittel– fast alle stammen aus Bayern, gut die Hälfte aus der direkten Flughafenregion. Eine Beurteilung der Rahmenvertragspartner fand 2020 auf Grund der Folgen der Corona-Pandemie nicht statt.  
 

Compliance-Management-System Compliance beinhaltet die Einhaltung aller für den Flughafen relevanten Gesetze, Vorschriften und Vorgaben, nationaler und internationaler Normen und Standards sowie unternehmensinterner Regelungen und Richtlinien. Der Flughafen München hat dazu ein konzernweites Compliance-Management-System eingerichtet, das die Gesamtheit aller organisatorischen Vorkehrungen, mit denen die Einhaltung der genannten Regeln gewährleistet werden kann, umfasst. Die Konzerneinheit Compliance berichtet regelmäßig an die Geschäftsführung und jährlich an den Aufsichtsrat über den aktuellen Stand des Compliance-Management-Systems.  

Mitarbeiterschulungen zu Menschenrechten Die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelte permanente Information erfolgt bei der FMG über das Intranet und die Führungskräfte. Insbesondere die Führungskräfte erhalten regelmäßige Schulungen.

Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte

1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.

b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?

c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.

d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)

e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)

Durch die Compliance Abteilung wurde ein Code of Conduct erarbeitet, der die Grundsätze und Leitlinien für ein werte- und gesetzeskonformes Verhalten im Flughafen München Konzern beinhaltet. Hierin wird geregelt werden, dass sich der der Flughafen München Konzern zur Einhaltung der nationalen und internationalen Gesetze, staatlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben sowie der unternehmensinternen Regelungen verpflichtet. Dazu gehöre u.a. die Einhaltung von Menschenrechten und –verfahren, aber auch das Verbot von Diskriminierungen jeglicher Art sowie das Verbot von Gewalt und Folter.  Dieser Code of Conduct ist derzeit in der internen Abstimmung und wird zeitnah veröffentlicht. Einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen ist im nächsten Schritt geplant.

Die Töchter der Flughafen München GmbH agieren eigenständig und die MAI hat 2020 einen eigenen Code of Conduct sowie einen Supplier Code of Conduct eingeführt. In diesen sind die Achtung der Menschenrechte fester Bestandteil.

Verantwortung in der Lieferkette

Der Flughafen München vergibt Aufträge nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und legt besonderen Wert auf den Einsatz von langlebigen und verbrauchsarmen Materialien und Produkten. Bei Investitionsgütern werden bei Bedarf Folgekosten für Wartung und Instandhaltung (Life Cycle Costs) berücksichtigt. Um die Beschaffungsprozesse in allen Unternehmensbereichen möglichst nachhaltig zu gestalten, unternimmt der Flughafen München immer größere Anstrengungen. Nachhaltige Beschaffung beginnt dabei nicht erst beim tatsächlichen Einkauf von Waren und Dienstleistungen. Schon die Bedarfsträger in den Fachabteilungen geben vermehrt ökologische, ökonomische und soziale Standards vor, sowohl in der IT, bei der Instandhaltung von Gebäuden oder beim Bau neuer Gebäude, im Fuhrpark als auch beim Kauf von Werbemitteln. So enthielten beispielsweise die Ausschreibungsunterlagen zur Dienstkleidung den Passus, dass der Auftragnehmer die Einhaltung ethischer Verpflichtungen gewährleisten muss (keine Kinderarbeit, umweltgerechte Herstellung und Verarbeitung der Stoffe und Materialien, gesundheitsgerechte Arbeitsplätze bei den Herstellern). Bei der Beschaffung von Werbemitteln sind die Herkunft des Artikels, eine umweltschonende Produktion und die Recyclingfähigkeit wichtige Kriterien. Bei Fahrzeugen und Geräten für den Fuhrpark der FMG wird darauf geachtet, umweltschonende und insbesondere CO2-arme Fahrzeuge zu beschaffen.

2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)

b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?

c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?

d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?

Die menschenrechtliche Risiken wurden im Rahmen einer umfänglichen NAP Analyse identifiziert und werden von den Bereichen und Töchten in das Risikomanagement eingebracht. Die Integration der Menschenrechts-Risiken in die allgemeine Chancen-/Risikenanalyse des Flughafens München zeigt den hohen Stellenwert des Themas im Unternehmen auf.

3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus

a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?

b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.

c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.

d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?

Schulungen der MitarbeiterInnen zu Menschenrechten sind für 2021/2022 in Planung.

Für die MAI wurden diese Schulungen 2020 im Rahmen der Einführung ihres Code of Conduts  für alle Mitarbeitenden durchgeführt. Diese werden jährlich wiederholt.

Elektronisches Hinweisgebersystem

Über ein elektronisches Hinweisgebersystem, das Business Keeper Monitoring System (BKMS®) können Mitarbeiter des Flughafens München, Geschäftspartner und auch Kunden Hinweise auf unternehmensschädigendes Verhalten geben. Im Zug der fortschreitenden Globalisierung und Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten wird das Hinweisgebersystem fortan auch in englischer Sprache angeboten. Ferner können Dokumente nun auch anonymisiert auf elektronischem Weg zugeleitet werden. Daneben steht die Konzerneinheit Compliance internen und externen Personen auch über weitere Kommunikationswege (Telefon, E-Mail, persönliches Gespräch) als Ansprechpartner bei Hinweisen auf Compliance-Verstöße und zur Beratung zur Verfügung. In den Ausschreibungsunterlagen werden die Interessenten über die Möglichkeit zur Nutzung des BKMS® bei Verdacht auf einen Compliance-Verstoß informiert.

4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette

a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?

b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.

c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?

d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?

e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?

f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.

Durch die Compliance Abteilung wurde ein Code of Conduct erarbeitet, der die Grundsätze und Leitlinien für ein werte- und gesetzeskonformes Verhalten im Flughafen München Konzern beinhaltet. Hierin wird geregelt werden, dass sich der der Flughafen München Konzern zur Einhaltung der nationalen und internationalen Gesetze, staatlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben sowie der unternehmensinternen Regelungen verpflichtet. Dazu gehöre u.a. die Einhaltung von Menschenrechten und –verfahren, aber auch das Verbot von Diskriminierungen jeglicher Art sowie das Verbot von Gewalt und Folter.  Dieser Code of Conduct ist derzeit in der internen Abstimmung und wird zeitnah veröffentlicht. Einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen ist im nächsten Schritt geplant. 

Die Töchter der Flughafen München GmbH agieren eigenständig und die MAI hat 2020 einen eigenen Code of Conduct sowie einen Supplier Code of Conduct eingeführt. In diesen sind die Achtung der Menschenrechte ein fester Bestandteil.


Verantwortung in der Lieferkette

Der Flughafen München vergibt Aufträge nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und legt besonderen Wert auf den Einsatz von langlebigen und verbrauchsarmen Materialien und Produkten. Bei Investitionsgütern werden bei Bedarf Folgekosten für Wartung und Instandhaltung (Life Cycle Costs) berücksichtigt. Um die Beschaffungsprozesse in allen Unternehmensbereichen möglichst nachhaltig zu gestalten, unternimmt der Flughafen München immer größere Anstrengungen. Nachhaltige Beschaffung beginnt dabei nicht erst beim tatsächlichen Einkauf von Waren und Dienstleistungen. Schon die Bedarfsträger in den Fachabteilungen geben vermehrt ökologische, ökonomische und soziale Standards vor, sowohl in der IT, bei der Instandhaltung von Gebäuden oder beim Bau neuer Gebäude, im Fuhrpark als auch beim Kauf von Werbemitteln. So enthielten beispielsweise die Ausschreibungsunterlagen zur Dienstkleidung den Passus, dass der Auftragnehmer die Einhaltung ethischer Verpflichtungen gewährleisten muss (keine Kinderarbeit, umweltgerechte Herstellung und Verarbeitung der Stoffe und Materialien, gesundheitsgerechte Arbeitsplätze bei den Herstellern). Bei der Beschaffung von Werbemitteln sind die Herkunft des Artikels, eine umweltschonende Produktion und die Recyclingfähigkeit wichtige Kriterien. Bei Fahrzeugen und Geräten für den Fuhrpark der FMG wird darauf geachtet, umweltschonende und insbesondere CO2-arme Fahrzeuge zu beschaffen.