17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Einhaltung der Menschenrechte gemäß Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 beziehungsweise der ILO sind im igefa Verhaltenskodex sowie im Code of Conduct für Lieferanten festgelegt.

Das Risiko eines Verstoßes innerhalb der igefa wird als gering eingeschätzt, nicht zuletzt, weil vielfältige Verfahrsanweisungen, Schulungsmaßnahmen und Prüfprozesse im Rahmen des Personalwesens und der Arbeitssicherheit implementiert sind. Weiterhin können sich Mitarbeiter im Bedarfsfall an eine Ombudsstelle richten, auch anonym, und der Absender wird aufgrund der Meldung nicht benachteiligt. Wegen des Vertraulichkeitsversprechens gegenüber den betreffenden Mitarbeitern und da die genannten Ombudsstellen regional, nicht zentral, eingerichtet sind, erfolgt über die Meldungen und sich daraus ergebenden Maßnahmen keine Erhebung bzw. Berichterstattung. 

Von den Lieferanten der igefa wird erwartet, dass sie den Code of Conduct schriftlich bestätigen und entsprechend umsetzen, auch im Hinblick auf deren Lieferkette.
Um diesbezüglich möglichen Risiken vorzubeugen, haben wir einen Prozess zur Überwachung der Lieferkette entwickelt. Dieser beginnt mit einer Risikoanalyse zwecks Identifikation von Lieferanten, die einem Produktionsstättenaudit unterzogen werden sollten. Während die Geschäftsführung das dafür notwendige Budget Anfang 2017 freigegeben hatte, ist es im weiteren Jahresverlauf mangels Ressourcen nicht gelungen, hier konsequent vorzugehen. In der ersten Jahrenshälfte 2018 konnten allerdings bereits 20 Lieferanten genauer unter die Lupe genommen werden, hierunter bislang vier Vor-Ort-Audits. Verbesserungspotential fließt in die Lieferantengespräche mit ein, immer mit dem Ziel, eine Verbesserung herbeizuführen. Bei gravierenden Verstößen wird die Zusammenarbeit mit dem Lieferanten in Frage gestellt.
Zur Vorbeugung von Supply-Chain-Risiken aufgrund von Missachtung der Menschenrechte - Kinderarbeit, fehlender Arbeitsschutz, Ausbeutung, Diskriminierung und dergleichen gilt es, den bereits begonnenen Prozess der  Lieferantenüberwachung weiter auszubauen mit dem Ziel, bis 2020 alle selektierten Lieferanten diesem Prozess zu unterziehen.
Detaillierte Informationen sind hier dokumentiert.