17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Lieferverträge der DZ Bank beruhen auf sozialen und ökologischen Mindeststandards. Mit einer Nachhaltigkeitsvereinbarung verpflichten wir sämtliche Lieferanten, sowohl die DZ BANK Mindeststandards einzuhalten als auch die Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen und die Anforderungen der International Labour Organization. Lieferanten, die aufgrund des Auftragsvolumens, der spezifischen Tätigkeit oder länderspezifischer Risiken als besonders nachhaltigkeitsrelevant gelten, befragen wir seit Anfang 2013 vertiefend zu Nachhaltigkeitsaspekten in ihrem Kerngeschäft. Dies betrifft unter anderem Zertifizierungen oder Konzepte, um Umweltbelastungen zu minimieren. Aus den gewonnenen Daten leiten wir weitere Handlungsschritte ab. Sämtliche Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung unserer Lieferanten sammeln wir seit 2013 in einer Datenbank.