17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

In OECD-Ländern gehen wir davon aus, dass Menschenrechts-Standards eingehalten werden, in Risikoländern holen wir themenspezifisch weitere Informationen über unsere Lieferanten ein. Die Wahrung der Menschenrechte ist integraler Bestandteil unserer Einkaufstandards, die auf der Ebene der UniCredit durch die Green & Social Procurement Policy definiert sind. Danach wählt die Bank bevorzugt Lieferanten aus, die ihre Umweltbelastung reduzieren, die Standards der International Labour Organization (ILO) einhalten sowie Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit in der gesamten Lieferkette berücksichtigen. Zu speziellen Themen wie Papiereinkauf und Werbegeschenke haben wir Sondertrainings mit unserer Einkaufsabteilung durchgeführt. Die vorgegeben Standards sind verpflichtend einzuhalten.

Konzernweit gilt zudem die 2011 eingeführte "Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte", die in Bezug auf Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten die bestehende Vorgaben zu Menschenrechten bündelt. Diese Verpflichtung wurde übereinstimmend mit den Guiding Principles on Business and Human Rights: Implementing the United Nations “Protect, Respect and Remedy” Framework, die der UN-Menschenrechtsrat im Jahre 2011 bestätigt hat, den ILO-Kernarbeitsnormen sowie den OECD Guidelines for Multinational Enterprises (Ausgabe 2011) entwickelt.