Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte
Wir achten die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und bekennen uns zur UN-Initiative Global Compact. Wir wollen überall dort, wo wir tätig sind, für die Achtung der Menschenrechte uneingeschränkt eintreten. Dies gilt mit Blick auf
• unsere eigenen Mitarbeiter
• die Mitarbeiter unserer direkten und indirekten Lieferanten sowie der unserer Geschäftspartner
• unsere Kunden und
• weitere betroffene Stakeholder.
Grundlage unserer Aktivitäten zur Einhaltung der Menschenrechte ist unser Verhaltenskodex. Dieser stellt auch unsere Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte dar. Der Verhaltenskodex wurde von der Unternehmensleitung verabschiedet und ist über unsere Internetseite sowohl in Deutsch als auch in Englisch öffentlich verfügbar. Zur internen konzernweiten Verwendung liegen 18 Sprachfassungen vor. Der Verhaltenskodex definiert Grundsätze integren Handelns sowohl gegenüber anderen Mitarbeitern als auch gegenüber externen Personen und Organisationen und richtet sich konzernweit an alle unsere Führungskräfte und Mitarbeiter – unabhängig davon, wo sie arbeiten und welche Tätigkeit sie ausüben. Zur Entgegennahme von Verdachtsfällen im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex, einschließlich der darin enthaltenen Grundsätze zur Einhaltung von Menschenrechten, dient – neben der direkten Meldung an die Compliance-Organisation – ein unternehmenseigenes Hinweisgebersystem: Unsere Mitarbeiter wie auch außenstehende Personen und Stellen können auf vertraulicher Basis – auf Wunsch auch anonym – Hinweise auf etwaiges Fehlverhalten im Umfeld unserer unternehmerischen Aktivitäten melden. Das Hinweisgebersystem ist über unsere Internetseite zugänglich und steht in 26 Sprachversionen zur Verfügung. Darüber hinaus können Hinweise per Mail, Telefon oder direkter Ansprache erfolgen. Die Verfügbarkeit des Hinweisgebersystems wird über einen externen Dienstleister gewährleistet. Unser Anspruch ist es, Verdachtsfälle vertraulich, objektiv und unabhängig aufzuarbeiten. Bei bestätigten Verstößen werden Disziplinar- und Korrekturmaßnahmen eingeleitet, die von der informellen Ermahnung bis zur fristlosen Kündigung reichen. Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex tolerieren wir nicht.
Wir haben im Berichtsjahr den ganz überwiegenden Teil unseres Umsatzes in Regionen erwirtschaftet, in denen Arbeitnehmerrechte gesetzlich festgeschrieben sind: Über 80 Prozent unseres Umsatzes entfielen auf die EU sowie Großbritannien, die Schweiz und Norwegen. Hier waren zum Jahresende rund 80 Prozent unserer Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Erbringung unserer Leistungen sind wir auf Zulieferer und Nachunternehmer angewiesen. An sie formulieren wir in unserem – über unsere Internetseite öffentlich zugänglichen – Verhaltenskodex für Lieferanten die klare Erwartung, die Menschenrechte einzuhalten. Unsere Richtlinien geben vor, dass dieser Verhaltenskodex grundsätzlich Bestandteil unserer Lieferantenverträge ist. Über diesen Verhaltenskodex fordern wir unsere Lieferanten außerdem dazu auf, die international akzeptierten Prinzipien und Standards zur Einhaltung der Menschenrechte auch von ihren Lieferanten und Subunternehmern einzufordern. Sobald die Anforderungen des Lieferkettengesetzes konkret sind, werden wir unsere Methodik und Zielsetzungen entsprechend anpassen.
Mit unserem
Verhaltenskodex für Lieferanten formulieren wir klare Erwartungen an Integrität, Gesetzestreue und ethisches Verhalten, die den Prinzipien der Global-Compact-Initiative entsprechen. Hierzu zählen insbesondere die Bekämpfung von Korruption, verbotenen Absprachen, illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie die Achtung grundlegender Rechte von Mitarbeitern und der Umwelt. Darüber hinaus fordern wir unsere Lieferanten auf, die entsprechenden Prinzipien auch bei ihren Lieferanten einzufordern. Über etwaige Compliance-Verstöße wird der Vorstand regelmäßig informiert (siehe Kriterium 19).
Wir verfolgen ein konzernweites Lieferantenmanagement HANDLE Procurement Suppliers, für dessen Definition, Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Überwachung der Zentralbereich Corporate Procurement verantwortlich ist. Dieses ist in unseren Beschaffungsrichtlinien und Standard Operating Procedures (SOP) im Detail beschrieben und für alle unsere Tochtergesellschaften verbindlich. Zu den Zielen dieser konzernweiten Regelung zählt es, die Einhaltung der ComplianceRegeln – einschließlich der Einhaltung der Menschenrechte – zu gewährleisten. Zusätzlich zur standardisierten Bewertung im Rahmen unseres Lieferantenmanagements prüfen wir unsere Geschäftspartner in einem risikobasierten, IT-gestützten Prozess auf ihre Integrität, zu der auch die Einhaltung der Menschenrechte zählt (siehe hierzu auch Kapitel E.2.2 Bekämpfung von Bestechung und Korruption). Außerdem haben wir eine unabhängige Agentur damit beauftragt, bei ausgewählten Lieferanten eine Selbstauskunft einzuholen, unter anderem zur Achtung der Menschenrechte. Die Auswahl dieser Lieferanten erfolgt auf der Basis eines risikobasierten Ansatzes. 2020 hat Bilfinger die Agentur mit rund 100 Selbsteinschätzungen von Lieferanten beauftragt.
Zusätzlich zur standardisierten Bewertung im Rahmen des Lieferantenmanagements ist bei Bilfinger seit Ende 2012 ein IT-gestütztes Due-Diligence-Tool im Einsatz, mit dem wir Geschäftspartner, die eine definierte Wertgrenze überschreiten, sowie alle Vertriebsmittler auf ihre Integrität prüfen. Das Tool wurde 2017 erneuert und die Kriterien nachgeschärft. Der Einkauf hat neben den neuen Lieferanten auch die Bestandslieferanten geprüft.
2017 haben wir ein Konzept erarbeitet, mit dem wir die Einhaltung der Anforderungen an unsere Lieferanten mit Hilfe einer externen Agentur beurteilen können. Hierzu führt eine unabhängige Agentur mit ausgewählten Lieferanten eine Selbstauskunft durch und legt den Fokus insbesondere auf folgende Nachhaltigkeitsthemen: Firmenmanagement, Unternehmensethik, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, Umwelt und Umgebung sowie Lieferanten- bzw. Lieferkettenmanagement. Die anschließende Testphase ist erfolgreich verlaufen. 2018 wurde mit einer auf diese Dienstleistung spezialisierten Agentur ein Vertrag abgeschlossen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde diese Agentur bereits mit der Beurteilung – basierend auf Sustainability Self Assessment Questionnaires von 100 Lieferanten – beauftragt. Die Auswahl dieser Lieferanten folgte dabei im Wesentlichen einem risikobasierten Ansatz, der speziell hierfür entwickelt wurde.
Mit unserem konzernweiten Lieferantenmanagementsystem und dem IT-gestützten Due-Diligence-Tool ist es uns gelungen, die Transparenz über unsere Lieferanten und deren Verhalten deutlich zu erhöhen. Die Zusammenarbeit mit Lieferanten, die den definierten Anforderungen nicht entsprachen, wurde beendet.
Wesentliche Risiken
Die potenziell höchsten Risiken mit Blick auf die Achtung der Menschenrechte sehen wir aufgrund unseres Geschäftsmodells in unserer Lieferkette. Die Maßnahmen in Bezug auf unsere Lieferanten sind im vorherigen Abschnitt „Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte“ beschrieben.