Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Ein würde- und respektvoller Umgang im täglichen Miteinander ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Dafür bekennt sich Interseroh zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und setzt sich für die Wahrung von Arbeits- und Sozialstandards in seinen Geschäftsaktivitäten ein. Wesentlicher Bestandteil der Kernarbeitsnormen ist das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Eine Missachtung der Verhaltensgrundsätze des Unternehmens oder international anerkannter Menschenrechte wird nicht toleriert.
Zu einem fairen Arbeitsverhältnis zählen auch Vergütung und Lohn der Beschäftigten. Auch wenn Interseroh kein tarifgebundenes Unternehmen ist, hat sich der Umweltdienstleister verpflichtet, außerhalb tarifvertraglicher Vereinbarungen den aktuell allgemein verbindlichen Mindestlohn der Entsorgungsbranche zu zahlen.
Zudem orientiert sich das Unternehmen bei der Entlohnung am deutschlandweiten Branchenstandard und hält alle gesetzlichen Regelungen ein, um faire Vergütungsbedingungen sicherzustellen
Die Zielsetzungen gelten fortlaufend. Verstöße sind 2019 und 2020 nicht bekannt.
GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte
Interseroh setzt sich gemeinsam mit seinen Führungskräften für einen würde- und respektvollen Umgang im täglichen Miteinander ein. Das Unternehmen respektiert die international anerkannten Menschenrechte und bekennt sich zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Interseroh unterstützt die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte unter anderem durch seinen Compliance Officer sowie die Ombudsstelle. Ein Verhalten, das diese Rechte missachtet, toleriert Interseroh nicht.
Das Unternehmen akzeptiert keine illegale Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Weiterhin hält sich Interseroh an alle gesetzlichen Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen, zu Arbeitszeiten sowie zum Schutz der Privatsphäre. Die Grundsätze zur Wahrung von Arbeits- und Sozialstandards sowie Menschenrechten sind zudem im Verhaltenskodex dargelegt. Von den Geschäftspartnern erwartet Interseroh die Beachtung gleichwertiger sozialer Standards (siehe GRI 414).
Dies betrifft insbesondere die Themen Menschenrechte, Rechtstreue, Kinder- und Jugendschutz, Umgang mit Mitarbeitern, Chancengleichheit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Löhne und Sozialleistungen.
Die Zielsetzungen gelten fortlaufend. Verstöße sind 2019 und 2020 nicht bekannt.
Risiken
Risiken ergeben sich im Wesentlichen aus der hohen Anzahl an Geschäftspartnern, Interseroh ebenso die Beachtung gleichwertiger sozialer Standards erwartet . Dies betrifft insbesondere die Themen Menschenrechte, Rechtstreue, Kinder- und Jugendschutz, Umgang mit Mitarbeitern, Chancengleichheit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Löhne und Sozialleistungen. Interseroh sind die Arbeitspraktiken der Lieferanten wichtig. Neue Lieferanten müssen daher einen vorgeschriebenen Weg der Überprüfung durchlaufen, um zu belegen, dass sie die Mindestvoraussetzungen für Lieferanten bei Interseroh erfüllen. Dazu hat Interseroh einen Lieferantenkodex entwickelt, der auch Bestandteil von Vertragsverhandlungen und regelmäßigen Audits bei Interseroh ist. Außerdem sind Lieferanten seit 2014 verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsfragebogen zu beantworten, der in die Entscheidung der Auftragsvergabe einbezogen wird. Menschenrechtliche Aspekte sind nicht Teil der Prüfung, da der Großteil der Zulieferbetriebe in Deutschland ansässig ist und hier nicht von einer Gefährdung der Menschenrechte auszugehen ist. Aufgrund dieser geringen Risikolage sieht Interseroh keine Notwendigkeit, ein separates Konzept zum Thema Menschenrechte zu entwickeln.