17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Interseroh setzt sich gemeinsam mit den Führungskräften für einen würde- und respektvollen Umgang im täglichen Miteinander ein. Das Unternehmen respektiert die international anerkannten Menschenrechte und unterstützt ihre Einhaltung, unter anderem durch die Einführung eines Compliance Officers sowie die der Ombudsstelle. Ein Verhalten, das diese missachtet, toleriert Interseroh nicht. Dafür bekennt sich Interseroh ausdrücklich zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das Unternehmen akzeptiert keine illegale Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Weiterhin hält sich Interseroh an alle gesetzlichen Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen, zu Arbeitszeiten sowie zum Schutz der Privatsphäre.

Die Grundsätze zur Wahrung von Arbeits- und Sozialstandards sowie Menschenrechten sind zudem im neu erarbeiteten Verhaltenskodex dargelegt. Dieser regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit und des täglichen Handelns im Betrieb und ist für alle Mitarbeiter maßgebend. Er umfasst bestehende Unternehmenswerte und die Verhaltensgrundsätze sowie die ethischen, moralischen und rechtlichen Anforderungen an alle Mitarbeiter und Führungskräfte. Zudem benennt er Nachhaltigkeit als ein wesentliches Thema für das gesamte Unternehmen. Der Verhaltenskodex ist zudem ein Versprechen nach außen für ein verantwortungsvolles und umweltbewusstes Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Im Jahr 2013 trat Interseroh der SEDEX (Supplier Ethical Data Exchange)-Initiative (vgl. Leistungsindikator Kriterium 17.) bei.

Von den Geschäftspartnern erwartet Interseroh ebenso die Beachtung gleichwertiger sozialer Standards. Dies betrifft insbesondere die Themen Menschenrechte, Rechtstreue, Kinder- und Jugendschutz, Umgang mit Mitarbeitern, Chancengleichheit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Löhne und Sozialleistungen. Interseroh sind die Arbeitspraktiken der Lieferanten wichtig. Neue Lieferanten müssen daher einen vorgeschriebenen Weg der Überprüfung durchlaufen, um zu belegen, dass sie die Mindestvoraussetzungen für Lieferanten bei Interseroh erfüllen. Dazu hat Interseroh einen Lieferantenkodex entwickelt, der auch Bestandteil von Vertragsverhandlungen und regelmäßigen Audits bei Interseroh ist. Außerdem sind Lieferanten seit 2014 verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsfragebogen zu beantworten, der in die Entscheidung der Auftragsvergabe einbezogen wird. Menschenrechtliche Aspekte sind nicht Teil der Prüfung, da der Großteil der Zulieferbetriebe in Deutschland ansässig ist und hier nicht von einer Gefährdung der Menschenrechte auszugehen ist. Aufgrund dieser geringen Risikolage sieht Interseroh keine Notwendigkeit, ein separates Konzept zum Thema Menschenrechte zu entwickeln.