17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die von der BayernLB definierten ESG-bezogenen Standards lassen sich nach ihrer Reichweite grundsätzlich drei Kategorien zuordnen. Eine erste Kategorie umfasst alle Arten von Geschäftstätigkeiten im Konzern von der Beschaffung bis hin zu Finanzierungsleistungen. Die zweite Kategorie betrifft übergreifende Leitlinien für Handel- und Kapitalmarktgeschäfte sowie Finanzierungen, weitere Regelungen beziehen sich auf einzelne Branchen bzw. Themen.

Die erste Kategorie der Grundsätze, die im BayernLB-Konzern für alle Arten von Geschäftstätigkeiten gelten, umfasst insbesondere folgenden Passus:

Der Konzern tätigt keine Geschäfte, die mit folgenden Themen bzw. Geschäftspraktiken in Verbindung stehen: Drogenhandel, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, ausbeuterische Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei, Schmuggel von Migranten, Organhandel, Prostitution, Pornografie, Produktpiraterie.

Mit den Aspekten Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, ausbeuterische Kinder- und Zwangsarbeit und Sklaverei werden Aspekte angesprochen, die im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte relevant sind. Die BayernLB hat sich in verschiedenen Zusammenhängen zum Schutz dieser Rechte verpflichtet und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Verpflichtungen ergriffen: Neben den übergreifenden ESG-Standards ist dies beispielsweise die Nachhaltigkeitsvereinbarung, welche Lieferanten und externe Dienstleister der BayernLB zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet. Diese erstreckt sich auch auf die Lieferkette der Zulieferer.

Verletzungen der Menschenrechte und der Rechte indigener Völker stehen häufig im Zusammenhang mit großen Bergbau- und Infrastrukturprojekten, weshalb die Vorgaben für zweckgebundene Projektfinanzierungen von zentraler Bedeutung sind. Über die Anwendung der Weltbankstandards sowie die weiteren Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet die BayernLB den Schutz der Menschenrechte bei Projektfinanzierungen wie auch bei ihren übrigen Geschäftstätigkeiten.

Mehr Informationen: Nachhaltigkeitsbericht 2015, S. 49; Zulieferer: S. 9-10.