Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Experiment e.V. ist in Deutschland tätig und hat internationale Partner.
Der Grundsatz "die Würde des Menschen ist unantastbar" gehört für uns zum Selbstverständnis und zeigt sich in unseren Austauschprogrammen sowie der Vereinssatzung im §2 dem Vereinszweck. "Experiment e.V. ermöglicht das Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft, um zum gegenseitigen Verständnis und dem friedlichen Miteinander der Kulturen beizutragen."
Durch die Tätigkeit des Vereins werden allerdings nur selten materielle Ressourcen in Anspruch genommen, welche Menschenrechtsrisiken bergen. Wo dies der Fall ist, achten wir bei der Beschaffung (bspw. Schokolade) ausschließlich Produkte aus fairem Handel zu kaufen. Bei der Auswahl unserer Partnerorganisationen prüfen wir anhand von Referenzen und Vorort-Besuchen, mögliche Risiken.
Als kleiner Verein sehen wir uns allerdings dem Risiko gegenüber, dass wir nicht in der Lage sind eine flächendeckende Menschenrechtsüberprüfung durchzuführen. Dem Wirken wir durch unsere Einkaufspolitik (fair Trade etc.) entgegen. Ziel ist in 2023, alle Mitarbeitenden für das Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz zu sensibilisieren und auch bei IT-Beschaffungen stichprobenartig Menschenrechtsrisiken zu prüfen.
GRI SRS-412-3: Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden
- Keine Relevanz für den Verein, da keine Investitionsvereinbarungen bestehen.
GRI SRS-412-1: Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde
- Betrifft den Verein nicht, da keine Betriebsstätten außer der Geschäftsstelle in Bonn bestehen.
GRI SRS-414-1: Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden
- Keine, da keine langfristigen Lieferantenverträge bestehen.
GRI SRS-414-2: Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
- Betrifft den Verein nicht, siehe GRI SRS-414-1