17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte, ist für uns als Beratung mittelständischer Unternehmen selbstverständlich. Es werden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und darüber hinaus keine direkten Lieferanten oder Partner für Produkte und Dienstleitungen außerhalb Deutschlands beauftragt, mit Ausnahme zweier Kooperationspartnerschaften in der Schweiz. Wir gehen daher davon aus, dass sie den gesetzlich geltenden Vorgaben gemäß agieren. 

Als Dienstleistungsunternehmen ist unsere Abhängigkeit in Lieferketten sehr gering bis nicht vorhanden. Die Zielsetzung für unser Unternehmen ist hierbei, dass sollte ein Mitarbeiter oder Partnerunternehmen Menschenrechtsverletzungen anzeigen oder selbst begehen und wir davon Kenntnis erlangen, unsere Gesellschaft entschlossen mit Abhilfe- bzw. Präventionsmaßnahmen reagiert. Diese können die Beendigung einer Geschäftsbeziehung bzw. Aufhebung von Verträgen beinhalten.