Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Wir bekennen uns uneingeschränkt zur Wahrung der Menschenrechte und achten stets darauf, dass unsere Baudienstleister und Fachkräfte aus dem Handwerk verantwortungsvoll und gesetzmäßig handeln. Die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen im eigenen Unternehmen schätzen wir als äußerst gering ein. Dennoch sind wir uns dessen bewusst, dass die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards entlang der Wertschöpfungskette, zum Beispiel auf den Baustellen, eine Herausforderung darstellen kann. Daher verpflichten wir alle Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen.
Die GU übernehmen die Bauleitung auf den Baustellen. Sie sind für die dortige Arbeitssicherheit verantwortlich und stellen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Auch verpflichten sie sich sowie die von ihnen eingesetzten dritten Unternehmen zur Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes.
Eine weitere Konkretisierung hinsichtlich einer kleinteiligeren Zeitplanung und notwendiger Maßnahmen soll im Jahr 2022 abgestimmt werden.