Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Für unsere Geschäftstätigkeit als Industrie- und Handelskammer und damit in Deutschland ansässigen Organisation gelten die nationalen Arbeits- und Sozialstandards, die in der Regel über den festgeschriebenen ILO- (Mindest)-Standards liegen. Daher stufen wir die Risiken für direkte Menschenrechtsverletzungen unserer Tätigkeiten als eher gering ein.
Einen Ansatzpunkt identifizieren wir allerdings beim Thema Beschaffung. Wie in Kriterium 4 (Tiefe der Wertschöpfungskette) beschrieben, planen wir eine Überarbeitung unserer Beschaffungsrichtlinie, die eine Aufnahme und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in alle neuen Verträge und Beschaffungen vorsieht. Auch soziale Aspekte wie Menschenrechte und Arbeitsbedingungen in der Lieferkette werden dabei eine Rolle spielen.