Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die WBM und ihre Mitarbeiter sind sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrer Verantwortung gegenüber Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern sowie ihrem Gesellschafter, dem Land Berlin, bewusst. Sie verpflichten sich daher zu klaren Grundsätzen. Diese bilden den Rahmen für das unternehmerische wie gesellschaftliche Handeln. Die WBM erwartet auch von Lieferanten/Geschäftspartnern im Rahmen der Lieferanten-Compliance insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien: Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Umweltschutz, Produktsicherheit, Sicherheit am Arbeitsplatz, Mindestlohn.
Unser Unternehmen ist ausschließlich in Berlin tätig, insofern ist die Thematik von nachrangiger Bedeutung, da die Produkte und beauftragten Unternehmen in der Regel aus Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum stammen.
Bei der Geschäftstätigkeit der WBM gibt es kein signifikantes Risiko der Kinder- oder Zwangsarbeit. Aufgrund der in Deutschland geltenden Gesetze im Bereich der Menschenrechte sind seitens WBM keine weiteren Verfahren zur Sicherung der Menschenrechte vorgesehen. Baumaterialen und Ersatzteile kommen häufig aus dem Nicht-EU-Ausland, eine Herstellerüberprüfung findet nicht statt.
Bei der Auftragsvergabe wird auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und weiterer Sozialstandards durch die Geschäftspartner geachtet. Die WBM ist als öffentlicher Auftraggeber an das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gebunden, was unter anderem Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn, Tariftreue, Sozialversicherungsbeiträge, Frauenförderung beinhaltet.