17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Barnhouse bezieht Rohstoffe aus BSCI-Risikoländern. In diesen Ländern besteht ein erhöhtes Risiko von Menschenrechtsverletzungen. Daher setzt sich Barnhouse aktiv für die Einhaltung von Sozialstandards in der Wertschöpfungskette ein.

Jeder Lieferant und Dienstleister verpflichtet sich unserem Barnhouse Kodex, welcher sich an internationalen Standards und Richtlinien orientiert und die Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verlangt.

Darüber hinaus haben wir uns zum Ziel gesetzt, dass für Barnhouse Produkte ausschließlich solche Rohwaren aus Risikoländern (entsprechend BSCI-Einstufung) verwendet werden, bei deren Erzeugung und Verarbeitung anerkannte Sozialstandards eingehalten werden. Internationale Organisationen wie ILO und Multi-Steakholder-Programme wie z.B. BSCI oder SA800 haben sich auf im Wesentlichen übereinstimmende Inhalte für Sozialstandards verständigt. Sie sind als Basis für ein faires Miteinander in den Wirtschaftsbetrieben anerkannt.

Diese Standards umfassen mindestens:
1. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
2. Keine Diskriminierung (nach Ethnie, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Alter, usw.)
3. Faire Bezahlung, mindestens entsprechend dem gesetzlichen Mindestlohn des jeweiligen
Landes
4. Geregelte Arbeitszeiten, mindestens entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes
5. Schutz der Beschäftigten hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheit
6. Keine Kinderarbeit, mindestens keine ausbeuterische Kinderarbeit
7. Besonderer Schutz von jugendlichen Arbeitnehmern
8. Keine prekären Arbeitsverhältnisse
9. Keine Zwangsarbeit, keine körperlichen Strafen
10. Schutz der Umwelt

Wir arbeiten gemeinsam mit unseren Lieferanten daran, dass die Sozialstandards in Projekten oder Betrieben in BSCI-Risikoländern nachweislich eingehalten werden. Diesen Nachweis bringen Audits vor Ort durch unabhängige Fachleute oder unabhängige Zertifizierungen, welche mindestens die oben genannten Punkte abprüfen.

Aktuell anerkannte Zertifizierungen:
Ein Auditbericht durch einen unabhängigen Fachmann (Zugelassener Auditor mit Erfahrung im Bereich Soziales) kann die Zertifizierung ersetzen. Abstände dieser Audits müssen je nach Fall geklärt werden.