17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Da B.A.U.M. e.V. in Deutschland tätig ist und durch seine Tätigkeit nur selten materielle Ressourcen in Anspruch nimmt, die über Ländergrenzen hinaus beschafft werden müssen, ist nach unserem Ermessen das Thema Menschenrechte für unsere Tätigkeit von der deutschen Gesetzgebung bereits ausreichend abgedeckt. Wir achten bei der Beschaffung von Catering, Büroartikeln und beim Druck von Broschüren auf zertifizierte Produkte, die das Risiko für Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- oder Kinderarbeit innerhalb der Wertschöpfungskette minimieren.

Als ein problematisches Produkt wurde im Berichtsjahr die Award Skulptur für die Preisträger:innen des B.A.U.M. | Umwelt-  und Nachhaltigkeitspreises identifiziert. Sie stammte aus für uns aus nicht hinreichend transparenten Quellen aus Simbabwe. Da es uns trotz mehrfachem Bemühen um Transparenz über die Herstellungsbedingungen nicht gelungen ist Menschenrechtsverletzungen auszuschließen wurde beschlossen, den Bezug der Award Skulpturen einzustellen und den vorhandenen Bestand aufzubrauchen. Bei nächster Gelegenheit soll ein neuer Preis entworfen und beschafft werden.

Außerdem spielt das Thema Menschenrechte oftmals in der thematischen Arbeit – beispielsweise zur Beschaffung, zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder zum Schutz von Wäldern – eine große Rolle. Insofern unterstützt das Thema die Profilierung von B.A.U.M. e.V. Wir bemühen uns, Akteure mit weit verzweigten Lieferketten dafür zu sensibilisieren, sich des Themas bewusst zu werden und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Einflussbereich wahrzunehmen.

Wir treffen über die Einhaltung geltenden Rechts hinaus keine weiteren Vereinbarungen oder Selbstverpflichtungen mit unseren Geschäftspartner:innen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Diese sind auch nicht geplant, da wir geltendes Recht für unseren Wirkungsbereich als ausreichend betrachten und, falls nötig, intern über zusätzliche Maßnahmen entscheiden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Risiken in der operativen Tätigkeit, die einen Bezug zu Menschenrechtsverletzungen aufweisen könnten, werden aufgrund der geringen Wesentlichkeit und dem Bezug von nachhaltigen Büromaterialien bei einem Dienstleister mit weitreichenden Kriterien im eigenen Beschaffungsmanagement nicht gesehen.