17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Wir respektieren die grundlegenden Menschenrechte, wie sie in der „Universal Declaration of  Human Rights“ von den Vereinten Nationen 1948 definiert wurden und wir halten uns an die  Sanktionen der UN und EU. Wir respektieren ferner die Grundsätze der 1998  verabschiedeten Erklärung der International Labour Organization (ILO) über grundlegende  Prinzipien und Rechte bei der Arbeit in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und  Gepflogenheiten. http://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--en/index.htm 

Diese Verpflichtung ist ebenfalls in unserer Unternehmensrichtlinie verankert. Risiken bzgl.  der Einhaltung von Menschenrechten ergeben sich durch unsere interne Geschäftstätigkeit aus diesem Grund nicht. Lieferanten und Subunternehmer bewerten wir im Hinblick auf den Einsatz von Kinder- oder Zwangsarbeit. Fehlen öffentliche Selbstverpflichtungen oder haben wir Zweifel, dass unsere diesbzgl. Standards eingehalten werden, stellen wir Recherchen anhand einer von uns definierten „Richtlinie gegen Kinderarbeit“ an. Bestätigen sich Verdachtsmomente, sieht die Richtlinie definierte Folgemaßnahmen vor, die auch eine Beendigung der Geschäftsverbindungen beinhalten.

Weitere Ziele zur Einhaltung der Menschenrechte haben wir nicht, da wir die grundsätzliche, uneingeschränkte Einhaltung der Menschenrechte als Voraussetzung aller unserer Geschäftstätigkeiten festgelegt haben.