Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Als Landesbetrieb der der Freien und Hansestadt Hamburg ist SBH ausschließlich innerhalb des Stadtgebiets tätig, und unterliegt somit der deutschen und europäischen Gesetzgebung, die Zwangs- und Kinderarbeit verbietet. Nur Firmen, die eine Präqualifikation, also einen Nachweis über die Zahlung des Mindestlohns und die Einhaltung von Gesetzen vorweisen, können Auftragnehmer von SBH werden. Die Anforderungen an eine Präqualifikation sind FHH-weit geregelt. Nachunternehmer unterliegen ebenfalls diesen Vorgaben und sind bei Bauaufträgen bereits im Angebot zu benennen. Ein Austausch von Subunternehmern ist nur mit Zustimmung von SBH möglich. Trotz eingängiger Prüfung bei der Beauftragung besteht ein gewisses Restrisiko in der Kooperation mit Dienstleistern auf Baustellen, dass hier Vorgaben zu vor Ort geltenden Arbeitsrechten missachtet werden. Stichproben durch SBH oder der städtischen Bauinspektion, bzw. dem Zoll konnten das Risiko bisher gut eingrenzen.
Als Bauherr und Bewirtschafter öffentlicher Immobilien ist das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit von hoher Relevanz für SBH. Wir sind dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit von Gebäuden und technischen Anlagen jederzeit zu gewährleisten. Auf Baustellen wird dies durch Aushänge und Einweisungen garantiert. Bei Baumaßnahmen mit mehr als drei beteiligten Firmen wird zusätzlich ein Sicherheits- und Arbeitsschutzkoordinator beauftragt.
Durch die vorherrschende Gesetzeslage, wird die Formulierung weiterer Maßnahmen und zusätzlicher Ziele zur Einhaltung der Menschenrechte, zurzeit nicht als notwendig gesehen. Da sich SBH hiermit an die stadtweiten Vorgaben hält gibt es aktuell keine weiteren eigenen Zielsetzungen in Bezug auf einer noch optimaleren Wahrung der Menschenrechte. Es ist jedoch geplant, dass sich einzelne Vertreterinnen und Vertreter von SBH in hamburgweite Arbeitsgruppen zur Anpassung und Umsetzung des neuen Lieferkettengesetzes einbringen werden.