17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Im Jahr 2019 gibt es am Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ noch keine konkreten Maßnahmen oder Strategien zur Überprüfung der Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette. Potenzielle Risiken bestehen z.B. darin, dass durch das GFZ eingekaufte oder entsorgte IT-Produkte unter prekären Umwelt- und Sozialstandards international produziert bzw. entsorgt worden sind. Im Zuge des Transformationsprozesses zu einer nachhaltigen Beschaffung werden ab 2020 auch solche Aspekte, d.h. die Brücksichtigung der Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette zum Tragen kommen . Das GFZ verfügt allerdings nicht über die personellen Ressourcen solche Prüfungen eigenständig durchzuführen und ist daher auf international anerkannte Zertifizierungen und Normen angewiesen, die es von den Lieferanten einfordern kann. Bei national erbrachten Dienstleistungen (z.B. Gebäudereinigung) verpflichtet das GFZ seine Auftragnehmer zur Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards (Lohn, Arbeitsschutz etc.) und überprüft dies auch. Sowohl neue als auch etablierte Lieferanten/Auftragnehmer werden bei Verstößen von Vergabeverfahren ausgeschlossen bzw. können bei einer Vertragsverletzung gekündigt werden.