17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Menschenrechte – Maßnahmen und (erreichte Ziele) 

Die Menschenrechte werden unter anderem durch die gesetzlichen Vorgaben (Grundgesetz, Arbeitsrecht), Arbeitnehmervertretungen und kontinuierliche Verbesserungsstrategie des Betriebsrates gewährleistet.

Die Tätigkeiten der AWG tragen im weiteren Sinne dazu bei, dass Abfälle nicht unter menschenrechtlich bedenklichen Prozessen in Entwicklungs- und Schwellenländern behandelt bzw. bearbeitet werden müssen. Der Branchenverband ITAD (vgl. Kriterium 19) verfolgt im Rah­men der internationalen Beratungstätigkeit in Entwicklungs- und Schwellenländern das Ziel, die deutschen (nachhaltigen) Standards der Abfallverwertung zu etablieren.

Risiken und negative Auswirkungen auf Menschenrechte werden aufgrund der skizzierten Rah­­­men­­bedingungen nicht gesehen.
Eine Risikoanalyse im Hinblick auf Menschenrechte erfolgt im kommenden Berichtsjahr (Ziel)..