17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Aus dem christlichen Werteverständnis der Pax-Bank leitet sich eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte ab. Die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte tragen der Vorstand sowie alle Mitarbeitenden der Bank. Da die Bank als Dienstleister keine „Lieferkette“ wie z. B. ein produzierendes Unternehmen hat, spielt das Thema nur eine untergeordnete Rolle, wodurch kein wesentliches Risiko in diesem Bereich gesehen wird. Ein übergreifendes Konzept zu Menschenrechtsbelangen besteht deshalb nicht.  

Nachhaltigkeit im Bankgeschäft:
Die ethisch-nachhaltige Ausrichtung des Bankgeschäfts bedeutet ganz konkret, dass die Pax-Bank Emittenten aus dem investierbaren Anlageuniversum ausschließt, die den Kriterien der Pax-Bank nicht gerecht werden. Die von der Pax-Bank definierten Kriterien haben auch einen direkten Bezug zum Thema Menschenrechte. Durch diese sind in den Anlageprodukten keine Unternehmen und Staaten enthalten, die Kinderarbeit, Zwangsarbeit sowie Diskriminierung oder Folter und Todesstrafe anwenden bzw. gegen zivile und politische Freiheitsrechte, Religionsfreiheit und Pressefreiheit verstoßen.  

Im Finanzierungsgeschäft hält die Bank die Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen bei den Kreditnehmern grundsätzlich für sehr gering – da sich diese auf die Sozialbranche in Deutschland konzentrieren. Aus diesem Grund ist bei der Pax-Bank keine besondere Prüfung der Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen der Kreditvergabe verankert.

Nachhaltigkeit im Bankbetrieb:
Die Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern (dabei spielen Güter für die Bank eine untergeordnete Rolle) erfolgt zum überwiegenden Teil in Deutschland und der übrigen Europäischen Union. Die systematische Prüfung der Lieferkette auf Einhaltung der Menschenrechte sowie Vermeidung von Zwangs- und Kinderarbeitern sowie jeglicher Form der Ausbeutung ist daher über das normale Compliance-Regelwerk und den Ethik- und Verhaltensgrundsätzen der Bank hinaus nicht erforderlich. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Erfassung der Anzahl der Lieferanten, bei denen eine solche Prüfung erfolgt ist. Es besteht außerdem keine weitere Zielsetzung in diesem Bereich.  

Bei IT-Gütern und bankspezifischen Geräten, die im Umfeld des genossenschaftlichen Rechenzentrums ATRUVIA betrieben werden, hat die Pax-Bank keine Wahlmöglichkeiten. Die Lieferketten sind nur eingeschränkt nachvollziehbar. Falls der Bank erhebliche Verstöße bekannt würden, würde sie auf alternative Geräte ausweichen, die vom Rechenzentrum freigegeben sind oder die Vertragspartner aktiv auf den Missstand hinweisen. Die Frage nach Menschenrechten in der Lieferkette wurde im Berichtsjahr in zwei Gesprächen mit dem Nachhaltigkeitsbeauftragten der ATRUVIA thematisiert. Vor diesem Hintergrund hält die Pax-Bank die Integration einer Nachhaltigkeitsprüfung in den Beschaffungs- und Freigabeprozess der ATRUVIA sowie die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten für den Bezug der IT-Hard- und Software für dringend geboten.

Der Beschwerdemanagementprozess der Bank steht grundsätzlich allen Stakeholdern der Bank offen. Auf diesem Weg können ausdrücklich auch Beschwerden zu Menschenrechtsthemen vorgetragen werden.